Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - Fällung einer Robinie GGS Fontanestraße
Vorlage
2439/2013
Aktenzeichen
01-40-2439/2013-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:

 

Der Fällung einer Robinie auf dem Gelände der GGS Fontanestraße wird zugestimmt.

 

Leverkusen, den 22.10.13

 

gezeichnet:

Gintrowski                                                                      Rh. Eckloff

Bezirksvorsteher                                                           Bezirksvertretungsmitglied

 

2.      Vorstehender Dringlichkeitsbeschluss wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

gezeichnet:

OB Buchhorn

Begründung:

 

Bei der turnusgemäßen Regelkontrolle am 02.08.13 sind an einer Robinie Pilzfruchtkörper festgestellt worden.

 

Daher ist als weitere Maßnahme eine „Baumuntersuchung Stufe I“ festgelegt worden, um den Baum eingehender untersuchen zu können.

 

Die Baumuntersuchung Stufe I ist am 11.10.2013 durchgeführt worden.

Dabei sind folgende Feststellungen gemacht worden:

 

Nummer:

835 (temp. Arbeits-Nr.)

Baumdaten:

Robinie (Robinia pseudoacacia)

Stammdurchmesser: 0,55m (einstämmig)

Baumhöhe: 20m

Vitalität:

altersgemäß

Feststellungen:

unbekannte Pilzfruchtkörper (PFK) am Stammfuß; jedoch am 11.10.13 ist dieser Pilz nicht mehr vorhanden gewesen, stattdessen sind PFK des Eschenbaumschwamm vorhanden

Pilzbefall durch:

Eschenbaumschwamm (Perenniporia fraxinea)

Die mehrjährigen PFK erscheinen einzeln oder in kleinen Gruppen an den Wurzelanläufen. Vornehmlich werden Eschen und Robinien befallen. Die PFK werden erst im Spätstadium eines Befalls ausgebildet.

Der Pilz verursacht eine intensive Weißfäule im Kernholz der stärkeren Wurzeln und des Stammfußes. Die Fäule führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Stand- und/oder Bruchsicherheit.

Baum-Untersuchung:

Hilfsmittel: (Sondierstab, Hippe, Stechbeitel,

Wunduntersuchungsbohrer usw.)

Ergebnis Untersuchung:

Da der Pilz erst ab einem fortgeschrittenen Stadium des Befalls

auftritt, ist hier von einer weit vorangeschrittenen Fäule auszugehen.

Hohlklang ist noch nicht zu erkennen, was zu der Vermutung führt,

dass die Fäuleentwicklung dem Stammfuß noch nicht so stark

zugesetzt hat. Jedoch ist von einer starken Zersetzung der stärkeren

Wurzeln auszugehen, da oberflächennahe Adventivwurzeln zu

erkennen sind.

Die gute Vitalität hängt damit zusammen, dass primär das

Kernholz zersetzt wird und die Ausbildung von Adventivwurzeln

auch bei mangelnder Standsicherheit eine gute Versorgung der

Krone zulässt.

Da, ohne weitere, eingehende (kostspielige) Untersuchungen durch

externe Gutachter, das Ausmaß der Fäule nicht exakt festgestellt

werden kann, der Baum aber auf jeden Fall abgängig ist und derzeit

wegen der durch die Wurzelfäule eine unkalkulierbare Gefahr auf

dem Schulgelände darstellt, ist eine umgehende Fällung notwendig.

Nachpflanzung:

Ja (an geeigneter Stelle / ggf. gleiche Baumart)

Fällung durch:

eigenes Personal

Handlungsbedarf:

zeitnah

 

Gemäß § 10 Ziffer 2 e) der Hauptsatzung sind Baumfällungen der hier bevorstehenden Art der zuständigen Bezirksvertretung vorzulegen.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2439/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Bremicker / 67 / 6770

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Keine finanziellen Auswirkungen, da Fällung durch Personal des Regiebetriebes.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Keine finanziellen Auswirkungen, da Fällung durch Personal des Regiebetriebes.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Keine finanziellen Auswirkungen, da Fällung durch Personal des Regiebetriebes.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Keine finanziellen Auswirkungen, da Fällung durch Personal des Regiebetriebes.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Keine

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Wie im Untersuchungsergebnis geschildert, ist die Standsicherheit des Baumes nicht mehr gewährleistet. Um die Sicherheit auf dem Schulhof zu erhalten und den Schulbetrieb nicht zu behindern, soll der Baum in den Herbstferien gefällt werden. Eine Beschlussfassung im ordentlichen Turnus am 18.11.2013 würde bedeuten, dass der Baum ohne Beeinträchtigung des Schulbetriebes erst in den Weihnachtsferien gefällt werden könnte. Da das tatsächliche Gefahrenpotential nicht eingeschätzt werden kann, ist eine so lange Wartezeit nicht zu verantworten.