Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt
die in der Anlage 1 beigefügte Verordnung zur 14. Änderung der
Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte und
Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit den in der Stadt Leverkusen
zugelassenen Taxen –
Leverkusener
Taxitarif – vom 24. November 1975.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Sachverhalt:
Aufgrund der
erheblichen Preissteigerungen in den letzten Jahren, insbesondere der
Fahrzeuganschaffungs-, der Treibstoff- und Personalkosten, hat die Leverkusener
Taxivereinigung e. V. (LTV) die Überprüfung bzw. die Erhöhung des Leverkusener
Taxitarifs beantragt.
Nach § 39 Abs. 2
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) hat die Genehmigungsbehörde die
Beförderungsentgelte insbesondere daraufhin zu prüfen, ob sie unter
Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Taxengewerbes angemessen sind
und mit den öffentlichen Verkehrsinteressen und dem Gemeinwohl im Einklang
stehen.
Das Taxigewerbe gilt
als Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Es unterliegt nach
den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes der gesetzlichen
Beförderungspflicht. Das bedeutet, dass konzessionierte Taxiunternehmen
verpflichtet sind, jede Person zu jeder Zeit zu den von Fahrgästen gewünschten
Zielorten zu befördern. Das öffentliche Verkehrsinteresse wird seitens der
Leverkusener Taxiunternehmen einerseits durch ergänzende ÖPNV-Angebote (zu
bereits bestehenden Bus-Linienverkehren) und andererseits durch weiterführende
Angebote (z. B. Kranken-, Nacht- und andere Individualfahrten) gewährleistet.
Zur Erhaltung des
Taxigewerbes und damit eines beachtlichen Teils des ÖPNV und zur Gewährleistung
der öffentlichen Verkehrsinteressen sind regelmäßig angemessene
Tarifanpassungen erforderlich. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die
einzelnen Taxiunternehmen weiterhin im Rahmen einer angepassten
Konzessionierung auf einer wirtschaftlich gesunden Basis arbeiten können.
Derartige Tarifanpassungen werden in Leverkusen seit vielen Jahren auch von der
Akzeptanz der Unternehmer abhängig gemacht, da Tariferhöhungen auch zu einem
Rückgang von Fahrgästen führen können.
Die letzte Tarifanpassung
wurde im Dezember 2011 vorgenommen.
Von Seiten des
Fachbereichs Straßenverkehr war daher zu prüfen, ob eine Tarifanpassung
gerechtfertigt ist. Die Überprüfung umfasst die Ermittlung der tatsächlichen
Kostensteigerungen im Taxigewerbe, soweit diese sich auf die Erhöhungen von
Fahrzeuganschaffungs-, Personal-, Versicherungs-, und Kraftstoffkosten sowie
auf erfolgte und folgende Steuererhöhungen beziehen.
Anhand der vom
Bundes-Zentralverband Personenverkehr – Taxen- und Mietwagen e.V. (BZP) im Geschäftsbericht
2011/2012 ermittelten und veröffentlichten Zahlen zur Kostensteigerung wurde
festgestellt, dass sich die Fixkosten und die Anschaffungskosten eines
Fahrzeuges seit der letzten Tarifanpassung im Jahre 2011 um insgesamt 3,84 %
erhöht haben.
Bei den variablen
Kosten liegt eine Kostensteigerung von 17,09 % vor. Insbesondere die
Treibstoffkosten haben sich deutlich erhöht.
Die Fix- und
Anschaffungskosten wirken sich auf die Grundgebühr und die Wartekosten aus, die
variablen Kosten auf das km-Entgelt und die Wartekosten.
Da diese
Kostengruppen in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind und eine
Verschlechterung der finanziellen Situation des Taxigewerbes zu verzeichnen
ist, ist eine Erhöhung des Taxitarifs durchaus gerechtfertigt.
Die Berechnungen der
prozentualen Erhöhungen sind als Anlage 3 beigefügt.
Die nachfolgende
Tabelle verschafft eine Übersicht über den aktuellen Taxitarif in Leverkusen,
den beantragten Tarif seitens der LTV sowie dem Vorschlag des Fachbereichs
Straßenverkehr:
|
Grundtarif |
Kilometerpreis |
Wartezeitentgelt |
Zuschlag |
Zuschlag |
||
|
Tag |
Nacht |
Tag |
Nacht |
Großraumtaxi |
Kreditkarte |
|
gültiger Tarif |
2,40 € |
1,70 € |
1,70 € |
24,00 € |
24,00 € |
2,00 € |
1,00 € |
Vorschlag LTV |
2,40 € |
1,90 € |
1,90 € |
24,00 € |
24,00 € |
3,00 € |
1,00 € |
Vorschlag 36 neuer Tarif |
2,50 € |
1,75 € |
1,85 € |
24,00 € |
24,00 € |
3,00 € |
1,00 € |
Bei dem Vorschlag des Fachbereichs Straßenverkehr wurde die Trennung von Tag- und Nachttarif wieder eingeführt. Dadurch wird den unterschiedlichen Personalkosten, die sich durch Zeitzuschläge während der Nacht ergeben, Rechnung getragen. Zudem hat ein Vergleich mit umliegenden Gemeinden gezeigt, dass dort auch überwiegend unterschiedliche Tarife vereinbart wurden.
Aufgrund der
unterschiedlichen Vorstellungen wurde vorab die Meinung der einzelnen
Taxiunternehmer eingeholt. Die Mehrheit der 30 Taxiunternehmer hat sich für den
Vorschlag der LTV ausgesprochen.
Lösung:
Um den wirtschaftlichen Gegebenheiten der Taxiunternehmer, den Wünschen der LTV und dem gesetzlichen Auftrag als Aufsichtsbehörde Rechnung zu tragen, wurden nach den Rückmeldungen der Taxiunternehmer erneut Überlegungen hinsichtlich der Tariferhöhung unternommen.
Folgender Kompromissvorschlag wurde erarbeitet, auch unter Berücksichtigung, dass bei der Berechnung auf Zahlen aus dem Jahr 2012 zurückgegriffen wurde und auch im Jahr 2013 Preissteigerungen zu verzeichnen sind.
|
Grundtarif |
Kilometerpreis |
Wartezeitentgelt |
Zuschlag |
Zuschlag |
||
|
Tag 6 – 22 Uhr |
Nacht 22 – 6 Uhr |
Tag 6 – 22 Uhr |
Nacht 22 – 6 Uhr |
Großraumtaxi |
Kreditkarte |
|
Neuer Tarif |
2,50 € |
1,80 € |
1,90 € |
24,00 € |
24,00 € |
3,00 € |
1,00 € |
Die Erhöhung der Grundgebühr ist aufgrund der Berechnung des Fachbereichs Straßenverkehr erforderlich. Auch die Einführung des Tag- und Nachtarifs wird als sinnvoll erachtet, weil dadurch den unterschiedlichen Personalkosten, die sich durch Zeitzuschläge während der Nacht ergeben, Rechnung getragen wird. Die Wartekosten bleiben unverändert, der Zuschlag für den Einsatz von Großraumtaxen wurde entsprechend dem Vorschlag der LTV erhöht. Die Zusatzgebühr bei Zahlung mit Kreditkarte bzw. EC-Karte bleibt ebenfalls unverändert bei 1,00 €.
Die Erhöhung stellt folgende prozentuale Veränderung dar:
für den Grundtarif 4,16 %
für den Tagestarif 5,88 %
für den Nacht-, Sonn- und Feiertagstarif 11,76 %
für den Zuschlag Großraumtaxi 50,00 %
Beispiel für die Auswirkung der Tarifveränderung auf die
Gebührenforderung:
durchschnittliche Taxifahrt in Leverkusen über 4,2 km, inkl. 2 Minuten Wartezeit
|
bisheriger Tarif |
Vorschlag neuer Tarif |
% - Veränderung |
Tag (6 – 22 Uhr) |
10,34 € |
10,86 € |
5,03 |
Nacht (22 – 6 Uhr) |
10,34 € |
11,28 € |
9,10 |
Die beantragte
Tariferhöhung ist aufgrund der Kostensteigerungen grundsätzlich gerechtfertigt.
Der vorgeschlagene neue Tarif berücksichtigt die höheren Personal-kosten bei
den Nachtfahrten. Die Grundgebühr wurde aufgrund der gestiegenen Fix- und
Anschaffungskosten (3,84 %) angehoben. Des Weiteren hat ein Vergleich mit
umliegenden Gemeinden gezeigt, dass dort auch unterschiedliche Tag- und
Nachttarife vereinbart wurden. Der Vergleich mit den Taxitarifen umliegender
Städte ist in der Anlage 4 beigefügt. Zwar erlauben derartige Vergleiche keinen
Einblick in die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse der ortsansässigen
Taxiunternehmen, doch können mit den dort gültigen Tarifen bzw. dort
vorliegenden Anträgen, Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Situation des
Taxigewerbes insgesamt gezogen werden.
Die LTV wünschte eine Beibehaltung des einheitlichen Tag- und Nachttarifs mit der Begründung, dass dadurch die Abrechnung mit den Kunden übersichtlicher ist. Zudem habe es seit der Einführung eines einheitlichen Tarifs keinerlei Beschwerden gegeben. Als weiteres Argument wurde vorgetragen, dass bei den Nachtfahrten starke Umsatzeinbrüche zu verzeichnen sind und das Hauptfahrgeschäft am Tage stattfindet.
Die gesetzlich vorgeschriebenen
Anhörungen zu der beabsichtigten Tariferhöhung wurden gem. § 14
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vorgenommen. Die Stellungnahmen seitens
- der
Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein, Taxi-Mietwagen e. V. und
- der Industrie- und
Handelskammer zu Köln
liegen vor. Die
Wiedereinführung des Tag- und Nachttarifs wird durchaus begrüßt. Dem
Kompromissvorschlag wurde zugestimmt. Die Stellungnahmen sind in den Anlagen 5
und 6 beigefügt. Ebenso der Antrag der LTV, Anlage 7.
Die Stellungnahme der
Gewerkschaft VERDI lag bis zum Ablauf der Anhörungsfrist am 21.10.2013 nicht
vor. Es wird daher von dem Einverständnis hinsichtlich der beabsichtigten
Erhöhung des Leverkuseners Taxitarifs ausgegangen.
Die öffentlichen
Verkehrsinteressen werden auf der Grundlage der vorliegenden Tarifanpassung
weiterhin garantiert.
Die Veränderungen
der Verordnung sind in der Anlage 1 dargestellt. Zum Vergleich ist der derzeit
gültige Taxitarif als Anlage 2 beigefügt.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2460/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner: Frau Janczura / Fachbereich: 36 / Telefon: 36 42
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Änderung / Erhöhung des Leverkusener Taxitarifs
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Die Erhöhung hat keine finanziellen Auswirkungen.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Die Erhöhung hat keine finanziellen Auswirkungen.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Keine Auswirkungen.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Keine.
Begründung der einfachen Dringlichkeit: