Beschlussentwurf:
1. Die Bezirksvertretung I stimmt der Fällung eines Silber-Ahorns auf dem Parkplatz des Fachbereiches Stadtgrün in der Nobelstraße zu.
2. Die Bezirksvertretung III stimmt der Fällung eines Baum-Hasels auf dem Gelände der GGS Erich-Klausener-Schule zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
In beiden Fällen ist die Fällung notwendig, um die Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten.
Die beiden Bäume werden in die Ersatzpflanzungsliste des Fachbereiches Stadtgrün aufgenommen.
Die näheren Einzelheiten können den Anlagen entnommen werden.
Da es sich bei beiden Bäumen um Solitärbäume an öffentlichen Einrichtungen bzw. auf Schulgelände handelt, die in 1 m Höhe einen Stammumfang von mehr als 160 cm haben, ist lt. § 10, Ziffer 2 e) der Hauptsatzung vor der Fällung die Zustimmung der zuständigen Bezirksvertretungen einzuholen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2463/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: H. Bremicker / 67 / 6770
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Fällung der Bäume ist zur Erhaltung der Verkehrssicherheit unumgänglich.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Keine Auswirkungen, da Fällung durch Personal des Regiebetriebes.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Keine Auswirkungen, da Fällung durch Personal des Regiebetriebes.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung pro
Jahr)
Keine Auswirkungen, da Fällung durch Personal des Regiebetriebes.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Im vergangenen Turnus waren nach und nach fünf Einzelvorlagen zu Baumfällungen eingebracht worden. Um es nicht wieder zu einer solchen Anzahl von Vorlagen kommen zu lassen, wurde für die Einbringung dieser Vorlage der Nachtragstermin abgewartet, um evtl. kurzfristig festgestellte Notwendigkeiten zu Baumfällungen noch in diese Vorlage aufnehmen zu können. Da die beiden Bäume in den Wintermonaten gefällt werden müssen, kann mit der Beschlussfassung nicht bis in das Jahr 2014 gewartet werden.