Betreff
Baumfällungen in den Stadtbezirken I und III
Vorlage
2463/2013
Aktenzeichen
01-40-2463/2013-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Die Bezirksvertretung I stimmt der Fällung eines Silber-Ahorns auf dem Parkplatz des Fachbereiches Stadtgrün in der Nobelstraße zu.

 

2.      Die Bezirksvertretung III stimmt der Fällung eines Baum-Hasels auf dem Gelände der GGS Erich-Klausener-Schule zu.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

In beiden Fällen ist die Fällung notwendig, um die Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten.

 

Die beiden Bäume werden in die Ersatzpflanzungsliste des Fachbereiches Stadtgrün aufgenommen.

 

Die näheren Einzelheiten können den Anlagen entnommen werden.

 

Da es sich bei beiden Bäumen um Solitärbäume an öffentlichen Einrichtungen bzw. auf Schulgelände handelt, die in 1 m Höhe einen Stammumfang von mehr als 160 cm haben, ist lt. § 10, Ziffer 2 e) der Hauptsatzung vor der Fällung die Zustimmung der zuständigen Bezirksvertretungen einzuholen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2463/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: H. Bremicker / 67 / 6770

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Fällung der Bäume ist zur Erhaltung der Verkehrssicherheit unumgänglich.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Keine Auswirkungen, da Fällung durch Personal des Regiebetriebes.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Keine Auswirkungen, da Fällung durch Personal des Regiebetriebes.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Keine Auswirkungen, da Fällung durch Personal des Regiebetriebes.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Im vergangenen Turnus waren nach und nach fünf Einzelvorlagen zu Baumfällungen eingebracht worden. Um es nicht wieder zu einer solchen Anzahl von Vorlagen kommen zu lassen, wurde für die Einbringung dieser Vorlage der Nachtragstermin abgewartet, um evtl. kurzfristig festgestellte Notwendigkeiten zu Baumfällungen noch in diese Vorlage aufnehmen zu können. Da die beiden Bäume in den Wintermonaten gefällt werden müssen, kann mit der Beschlussfassung nicht bis in das Jahr 2014 gewartet werden.