Beschlussentwurf:
Die unbedingt erforderliche Rodung des Bewuchses im Zuge der Erneuerung
der Lärmschutzwand süd-östlich der Oulustraße wird zur Kenntnis genommen.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die vorhandene Lärmschutzwand und der darunter befindliche Damm sind mit verschiedenen Büschen und Bäumen bewachsen. Vor dem Bau der neuen Lärmschutzwand müssen diese gerodet werden. Die Rodungsarbeiten sollen aus Vogelschutzgründen bis Ende Februar 2014 ausgeführt werden.
Zusammen mit dem Neubau der Herbert-Wehner-Straße wurde die Oulustraße als Stadtstraße von der Opladener Straße bis zur neuen Kreuzung verlängert. In diesem Zusammenhang wurde 1987 südöstlich der Oulu-Straße zum Schutz der Siedlung „Am Borsberg“ eine Lärmschutzanlage errichtet, die eine Raumgitterkonstruktion aus Bongossiholz auf einem niedrigen Erddamm vorsah.
Die seinerzeit von allen Fachleuten erwartete Lebensdauer von mindestens 50 Jahren, begründet mit den Erfahrungen aus dem Wasserbau, wurde bei Weitem nicht erreicht; in Kontakt zum Erdreich sind einzelne für die Standsicherheit der Wand wichtige Bauteile aus Bongossi bereits nach 25 Jahren verrottet. Zum Schutz der Anlieger musste 2011 an der Grenze zu den Gärten ein Zaun errichtet werden.
Die Oulustraße wurde zwischenzeitlich zur Landstraße 58 aufgestuft, die ab Einmündung Herbert-Wehner-Straße als „freie Strecke“ in der Baulast des Landes steht. Deshalb wurde mit Datum 05.04.2013 eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Stadt Leverkusen abgeschlossen, die den notwendigen Ersatz der Lärmschutzwand zum Inhalt hat.
Die neue etwa 3,30 m hohe Lärmschutzwand soll analog zu den seinerzeit entlang der Herbert-Wehner-Straße gebauten Wänden aus Stahlbeton-Fertigteilen errichtet werden. Sie steht wie die vorhandene Wand auf einem 2,00 m hohen Damm. Die vorhandene Konstruktion wird abgebrochen; anschließend werden die Fundamente für die Stützen der neuen Wand als Bohrpfähle hergestellt. Alle Arbeiten können von der Straßenseite aus durchgeführt werden, ohne die Grundstücke der Anlieger in Anspruch nehmen zu müssen; der dort vorhandene Aufwuchs soll weitgehend erhalten werden.
Für die Bauarbeiten wird die rechte der beiden vorhandenen Fahrspuren in Fahrtrichtung Mathildenhof gesperrt.
Mit den Arbeiten soll im Frühjahr 2014 begonnen werden; die Bauzeit beträgt etwa sechs Monate.
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Die Arbeiten wurden mit den
Fachbereichen Umwelt und Straßenverkehr abgestimmt.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2468/2013 Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Bräuker / TBL / 6927.
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die vorhandene Lärmschutzwand aus einer Holzrahmenkonstruktion ist so stark beschädigt, dass sie bereits an einigen Stellen eingebrochen ist und wegen nicht mehr vorhandener Standsicherheit dringend erneuert werden muss.
Für die Erneuerung der Lärmschutzwand muss der Bewuchs auf der vorhandenen Wand und auf dem Damm entfernt werden.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Die Kosten werden entsprechend der Verwaltungsvereinbarung von dem Landesbetrieb Straßenbau NRW getragen, da die Lärmschutzanlage nach Fertigstellung an diesen übergeht.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Die Kosten werden entsprechend der Verwaltungsvereinbarung von dem Landesbetrieb Straßenbau NRW getragen, da die Lärmschutzanlage nach Fertigstellung an diesen übergeht.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
0,00 €
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
./.
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Da die Rodungsarbeiten aus Vogelschutzgründen bis Ende Februar 2014 ausgeführt werden sollen und die nächste Sitzung des Bau- und Planungsausschusses erst am 27.01.2014 bzw. die der Bezirksvertretung III erst am 06.02.2014 ist, ist eine Beratung im laufenden Sitzungsturnus erforderlich.