Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
- neue bahnstadt opladen GmbH (nbso)
- Wirtschaftsplan 2014
Vorlage
2474/2013
Aktenzeichen
201-01-21-11-Li
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der nbso Weisung, dem von der Geschäftsführung der nbso aufgestellten Wirtschaftsplan 2014 Zustimmung zu erteilen.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Buchhorn                                                      Stein

 

Begründung:

 

Nach § 15 des Gesellschaftsvertrages der nbso ist die Geschäftsführung verpflichtet,

einen Wirtschaftsplan – bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Investitionsplan und dem Stellenplan – aufzustellen und diesen dem Aufsichtsrat zur Beratung und der Gesellschafterversammlung zur Genehmigung vorzulegen. Darüber hinaus ist eine Mittelfristplanung über 5 Jahre zu erstellen. Da die Förderbehörde für ihre Entscheidung über die Förderung des Westteils eine Finanzplanung bis zum Jahre 2020 gefordert hat, wurde dieser Zeitraum entsprechend verlängert und eine entsprechende Mittelfristplanung letztmalig im November 2012 aufgestellt und vom Rat der Stadt Leverkusen am 10.12.2012 beschlossen. Der Wirtschaftsplan 2014 ist als Anlage beigefügt.

 

Der Aufsichtsrat der nbso hat sich in seiner Sitzung am 08.10.2013 vorberatend mit dem Wirtschaftsplan befasst.

 

Die sich aus dem Wirtschaftsplan ergebenden Konsequenzen für die Haushaltsplanung der Stadt sind entsprechend gezogen worden.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2474/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich   / Telefon:

Herr Liebsch       / FB Finanzen   / 02171/406-2041

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Es handelt sich um den Eigenanteil der Stadt Leverkusen an den Personal- und Sachkosten der Gesellschaft, der für Leistungen der nbso im Rahmen des Projektes neue bahnstadt opladen auf Grund des Gesellschafts- und des geschlossenen Dienstleistungsvertrages anfällt.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Etatisierung der erforderlichen Mittel für die Produktgruppe 0927 erfolgte unter dem Sachkonto 531700, der Finanzstelle PN0927 und dem Innenauftrag 970009270103.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Der Eigenanteil für das Jahr 2014 beträgt 280.000 € und setzt sich momentan aus folgenden Plan-Einnahmen und –Ausgaben zusammen:

 

Bundes-/Landeszuschuss:                                840.000 €

Kosten nbso lt. Wirtschaftsplan:                    1.120.000 €

 

Haushaltsbelastung:                                          280.000 €

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen:

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Das Projekt neue bahnstadt opladen ist mittelfristig angelegt, Kosten für die nbso werden mindestens bis zum Jahr 2020 anfallen. Auf Basis der Mittelfristplanung der nbso ergeben sich analog des Haushaltsplanentwurfs 2014 folgende Auswirkungen:

 

Jahr                               2015                   2016                    2017                           

 

Zuschüsse:          850.000 €           870.000 €           690.000 €                           

Kosten nbso:    1.135.000 €       1.160.000 €           920.000 €                           

Belastung:           285.000 €           290.000 €           230.000 €                           

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

 

Mit der Finanzierung des Westteils wird die Stadt Leverkusen die weitere Förderung der nbso ab 2018 beantragen.

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Durch den Weisungsbeschluss des Rates der Stadt Leverkusen erfahren der Beschluss des Aufsichtsrates und die Befassung in der Gesellschafterversammlung der nbso die notwendige Legitimation, um den Wirtschaftsplan zum 01.01.2014 wirksam werden zu lassen.