Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Rheinisch-Bergischen-Kreis über die Entsendung von Notärzten in Leichlingen
Vorlage
2479/2013
Aktenzeichen
370-68-12.htz
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat ermächtigt den Oberbürgermeister, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis über die Entsendung von Notärzten im Stadtgebiet Leichlingen abzuschließen.

 

gezeichnet:                                                               In Vertretung

Buchhorn                                                                  Stein

Begründung:

 

Die Stadt Leverkusen hat nach § 6 des Rettungsgesetzes NRW die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und im Krankentransport sicherzustellen. Hierfür wird der Rettungsdienst der Feuerwehr nach den Maßgaben des Rettungsdienstbedarfsplans betrieben.

 

Die Rettungsdienste dürfen grundsätzlich nur die Einsätze mit dem Ausgangsort der eigenen örtlichen Zuständigkeit durchführen. Bei einem Einsatzbeginn außerhalb der Zuständigkeit darf dies nur nach Genehmigung durch den zuständigen Träger erfolgen.

 

Die seit Jahren ausgeübte Praxis, dass die Versorgung des Stadtgebietes Leichlingen durch den Notarzt aus Leverkusen erfolgt, wurde bisher im Rahmen der Nachbarschaftshilfe durchgeführt. Dies soll jetzt als öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis festgeschrieben werden.

 

Die Abrechnung der Einsätze erfolgt durch die Stadt Leverkusen nach der jeweils gültigen Gebührensatzung mit den Krankenkassen oder den Patienten als Privatzahler.

 

Durch die rd. 600 Notarzteinsätze in Leichlingen wird die Wirtschaftlichkeit der Vorhaltung der zwei in Leverkusen stationierten Notärzte und Notarzteinsatzfahrzeuge erhöht. Die Kosten und Gebühreneinnahmen sind bei den Kalkulationen zur Rettungsdienstgebühr berücksichtigt und von den Krankenkassen akzeptiert.

 

Das Einsatzaufkommen in Leichlingen ist in den Berechnungen zum Rettungsdienstbedarfsplan (Stand November 2013) berücksichtigt und führt nicht zu Problemen bei der Rettungsmittelvorhaltung.

 

Die nächsten Notarztfahrzeuge aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis sind in Wermelskirchen und Bergisch Gladbach stationiert.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2479/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Holtzschneider / Feuerwehr / 0214/7505-370

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Entsendung von Notärzten im Rahmen des Rettungsdienstes in das Gebiet Leichlingen

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Keine

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

Keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Keine