- Bürgerantrag vom 04.11.13
Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I nimmt zur Kenntnis, dass für das Bauvorhaben in der Ehrlichstraße ein Rechtsanspruch auf eine Baugenehmigung besteht und lehnt daher den Bürgerantrag auf Versagung einer Baugenehmigung ab.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Mit Schreiben vom
04.11.2013 (s. Anlage 1) regen die Petenten an, für das
Vivawest-Bauvorhaben, in der Ehrlichstraße zwei Wohnblöcke mit je 11
Wohneinheiten zu errichten, keine Baugenehmigung zu erteilen.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrages nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder der Bezirksvertretung den Sitzungsunterlagen in der nichtöffentlichen Anlage 2 beigefügt.
Das Bauvorhaben befindet sich in einem Bereich, der planungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen ist. Die Planung wurde in enger Abstimmung mit der Bauaufsicht, der Unteren Denkmalbehörde und im Benehmen mit dem LVR - Amt für Denkmalpflege im Rheinland erstellt. Da planungs- und denkmalrechtliche Belange nicht entgegenstanden, wurde für das Vorhaben am 15.10.2009 ein Vorbescheid erteilt, der zweimal verlängert wurde. Hintergrund ist auch eine seitens der Stadt gewünschte Innenentwicklung zur Deckung des Wohnraumbedarfs.
Am 29.04.2013 wurde ein Antrag auf Baugenehmigung gestellt. Nach Prüfung sowie Eingang der baurechtlich notwendigen Stellungnahmen wird der Bescheid erteilt, da ein Rechtsanspruch auf Genehmigung besteht.
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Im Hinblick auf eine bürgerfreundliche Bearbeitung, die auch eine möglichst kurzfristige Abwicklung des jeweiligen Anliegens beinhaltet, sollte eine Beratung dieses Bürgerantrags in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I am 18.11.13 erfolgen.