- Bürgerantrag vom 17.10.2013
Beschlussentwurf:
1. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt zur Kenntnis, dass am Willy-Brandt-Ring im Bereich zwischen Reuterstraße und Moosweg Schnittarbeiten vorgenommen wurden und eine Überarbeitung des Pflegekonzepts beziehungsweise eine mögliche Intensivierung der Pflege derzeit überprüft wird.
2. Der Ausschuss nimmt außerdem zur Kenntnis, dass die Instandhaltung der Geh- und Radwege entlang des Willy-Brandt-Rings zwischen der A3 und der Carl-Duisberg-Straße im Frühjahr kommenden Jahres vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung durchgeführt werden soll.
3. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt zur Kenntnis, dass die meisten Lichtsignalanlagen am Willy-Brandt-Ring in ihrer Grundschaltung in „Hauptrichtung Grün“ geschaltet sind. Da die übrigen Lichtsignalanlagen einer leistungsstarken Abwicklung des Kfz-Verkehrs dienen, lehnt der Ausschuss den Bürgerantrag zu Punkt 4 ab.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Mit Schreiben vom
17.10.2013 (s. Anlage 1) weist der Petent auf verschiedene Missstände an
den Geh- und Radwegen entlang des Willy-Brandt-Rings hin.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrages nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Ausschussmitglieder den Sitzungsunterlagen in der nichtöffentlichen Anlage 2 beigefügt.
Notwendige Grünschnittarbeiten/Reinigung
und Beseitigung des Grünbewuchses auf den Geh- und Radwegen zwischen
Reuterstraße und Moosweg (Punkte 1 und 2 des Bürgerantrages)
Die Problematik im
Bereich zwischen Reuterstraße und Moosweg ist der Verwaltung bekannt und wurde
neuerlich vor Ort überprüft. Die betreffenden Schnittarbeiten wurden
kurzfristig durch die Jahresvertragsfirma der Technischen Betriebe der Stadt
Leverkusen erledigt. Eine Überarbeitung des Pflegekonzepts beziehungsweise eine
mögliche Intensivierung der Pflege wird derzeit überprüft.
Instandsetzung
der durch Baumwurzeln beschädigten Radwege (Punkt 3 des Bürgerantrages)
Die Instandsetzung der Fahrbahn sowie der Rad- und Gehwege des Willy-Brandt-Ringes wurde vom Rat der Stadt im Jahr 2008 beschlossen. Nachdem die Arbeiten an der Fahrbahn in diesem Sommer durchgeführt worden sind, sollen im Anschluss, d. h. im kommenden Jahr auch die Rad- und Gehwege saniert werden. Betroffen ist der Bereich zwischen der A3 und der Carl-Duisberg-Straße. Die Ausschreibung wird zurzeit vorbereitet, sodass die Arbeiten im Frühjahr kommenden Jahres vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung durchgeführt werden können.
Schaltung der
Lichtsignalanlagen (Punkt 4 des Bürgerantrages)
Die Lichtsignalanlagen am Willy-Brandt-Ring sind in ihrer Grundschaltung in „Hauptrichtung Grün“ geschaltet. Lediglich bei Anforderungen von Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern aus den Seitenstraßen des Willy-Brandt-Rings wird diese Grundschaltung unterbrochen. Somit hat auch der parallel zum Willy-Brandt-Ring fahrende Radfahrer an den meisten Lichtsignalanlagen grundsätzlich grün.
Dieses trifft im Einzelnen auf folgende Lichtsignalanlagen in Fahrtrichtung B8 (Bayerwerk) zu:
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Willy-Brandt-Ring
/ Reuterstraße
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Willy-Brandt-Ring
/ Stixchesstraße
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Willy-Brandt-Ring
/ BAB Abfahrt aus Fahrtrichtung Oberhausen
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Willy-Brandt-Ring
/ Heymannstraße
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Willy-Brandt-Ring
/ Carl-Duisberg-Straße
Dasselbe gilt für folgende Lichtsignalanlagen in Fahrtrichtung B51 (Mülheimer Straße):
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Willy-Brandt-Ring
/ Carl-Duisberg-Straße
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Willy-Brandt-Ring
/ Elisabeth-Langgässer-Straße
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Willy-Brandt-Ring
/ BAB Abfahrt aus Fahrtrichtung Köln
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Willy-Brandt-Ring
/ Stixchesstraße
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Willy-Brandt-Ring
/ Straßburger Straße
An den Lichtsignalanlagen:
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Willy-Brandt-Ring
/ Karl-Carstens-Ring
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Willy-Brandt-Ring
/ Moosweg
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Willy-Brandt-Ring
/ Zufahrten Autobahn
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Willy-Brandt-Ring
/ Edith-Weyde-Straße
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Willy-Brandt-Ring
/ Hornpottweg
sind jedoch Anforderungseinrichtungen für Fußgänger und Radfahrende zu bedienen, da hier freilaufende Abbiegespuren für den Kraftfahrzeugverkehr eingerichtet sind. Hier kann es in der Tat dazu kommen, dass der Radfahrer den Knotenpunkt nicht ohne Betätigung von Druckknöpfen und mit entsprechenden Wartezeiten auf den Dreiecksinseln befahren kann, da auch eine leistungsstarke Abwicklung des Kfz-Verkehrs gewährleistet werden muss . Eine unangemessene Benachteiligung der Radfahrer liegt nach Auffassung der Verwaltung allerdings nicht vor.