Betreff
Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren 2014
Vorlage
2494/2013
Aktenzeichen
TBL-664-RA
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die vom Verwaltungsrat der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) am 12.11.2013 in anliegender Form beschlossene Satzung zur 6. Änderung der Satzung der TBL zur Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 13.12.2007 zur Kenntnis.

 

gezeichnet:

                                                                            In Vertretung

Buchhorn                                                           Stein

Begründung:

 

Die Stadt Leverkusen hat den TBL gemäß § 114 a Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 2 Abs. 8 der Satzung der Stadt Leverkusen über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Technische Betriebe der Stadt Leverkusen“ das Recht auf Erlass von eigenen Satzungen eingeräumt.

 

Beim Erlass von Satzungen unterliegt der Verwaltungsrat der TBL jedoch gemäß § 114 Abs. 7 Satz 4 GO NRW dem Weisungsrecht des Rates der Stadt Leverkusen. Zur Ausübung dieses Weisungsrechtes wird dem Rat der Stadt Leverkusen der vom Verwaltungsrat der TBL am 12.11.2013 gefasste Beschluss mit anliegender Vorlage zur Kenntnis gegeben.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2494/2013 Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: …TBL / Herr Rausch / 6693…..

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

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A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

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B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

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C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

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D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

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Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da die Gebührensatzung zum 01.01.2014 in Kraft treten muss, ist eine Beratung im laufenden Sitzungsturnus erforderlich.