Betreff
Fahrzeugbeschaffung Feuerwehr 2014
Vorlage
2495/2013
Aktenzeichen
370-06-24-htz
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Mittel in Höhe von 770.000 € zur Fahrzeugbeschaffung der Feuerwehr werden in 2014 bei Finanzstelle 37000265012003 / Position 782600 frei gegeben.

 

gezeichnet:                                                              

In Vertretung

Stein

Begründung:

 

Durch Beschluss des Rates vom 22.03.10 zur Vorlage Nr. 0337/2010 wurde festgelegt, dass die Mittel zur Fahrzeugbeschaffung der Feuerwehr erst nach Freigabe durch den zuständigen Fachausschuss und/oder den Finanzausschuss zur Verfügung gestellt werden (AiB 97000008, Finanzstelle 37000265012003, Position 782600). Erst mit dieser Freigabe kann die Ausschreibung erfolgen.

 

Im Jahr 2014 müssen folgende Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr beschafft werden:

 

1 Gerätewagen Gefahrgut                           420.000 €

1 Wechselladerfahrzeug                              300.000 €

1 Kommandowagen                                      50.000 €

Gesamt                                                          770.000 €

 

Die Gesamtkosten für diese Beschaffungen belaufen sich auf 770.000,- €. Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung.

 

Die Beschaffungskosten sind aufgrund von Erfahrungswerten und der Marktbeobachtung geschätzt. Die tatsächlichen Kosten stehen erst nach den Auswertungen der öffentlichen Ausschreibungen fest.

 

Begründung für die einzelnen Beschaffungen:

 

Gerätewagen Gefahrgut

 

Aufgrund der industriellen Struktur und den unterschiedlichsten Verkehrswegen mit z.T. sehr hohem Verkehrsaufkommen, auf denen Gefahrgüter transportiert werden, ist ein Gerätewagen Gefahrgut für den Chemiestandort Leverkusen als Sondereinsatzfahrzeug unabdingbar (siehe auch Einsatzstatistik TH aus Brandschutzbedarfsplan 2003 unter Punkt 4.4. Seite 37/38).

Der Gerätewagen Gefahrgut wird als Einsatzfahrzeug zum Auffangen, Abdichten, Umfüllen und Beseitigen von gefährlichen Stoffen und Gütern eingesetzt.

 

Das derzeitige Fahrzeug ist seit 21 Jahren im Betrieb (Baujahr 1993).

Mit zunehmendem Fahrzeugalter treten auch hier vermehrt Reparaturen und Materialermüdungen auf, die Ersatzteilversorgung ist jedoch nicht mehr gesichert.

Im Einsatzfall wird das Ausrücken des Fahrzeuges und damit der taktischen Einheit verzögert, da keine Drucklufterhaltung vorhanden ist und zum Lösen der Bremse hohe Luftdrücke erreicht werden müssen. Daher muss nach dem Starten des Fahrzeuges erst der fahrzeugeigene Luftkompressor den notwendigen Druck erzeugen. Bei Fahrzeugen neuer Generation liegen diese Betriebsdrücke tiefer und bei der Planung des neuen Fahrzeuges wird eine fahrzeuginterne Druckerhaltungsanlage vorgesehen, wodurch die Zeit bis zum Ausrücken deutlich verkürzt werden kann.

 

Die Beladung entspricht zudem nicht mehr dem Stand der Technik, die Transportkisten zur Lagerung weisen nach und nach Defekte auf und sind wegen veralteter Maße und der speziellen Eigenschaft einer Grundhaltbarkeit gegen chemische Stoffe nicht mehr im Handel zu bekommen. Da im alten Konzept des Fahrzeuges diese Lagerboxen als Auffangbehälter dienen sollten, ist hier der Einsatzerfolg eingeschränkt. Das Land NRW hat Landeskonzepte erstellt, damit Feuerwehren sich bei größeren Schadenslagen gegenseitig überörtlich unterstützen können. Die Ersatzbeschaffung soll sich an dem Landeskonzept „ABC-Zug NRW / ABC-Bereitschaft NRW“ orientieren, damit sich die einzelnen Fahrzeuge der Kommunen ergänzen können.

 

Die in 2012 geplante Beschaffung wurde auf 2014 verschoben.

 

 

Wechselladerfahrzeug

 

Die Feuerwehr unterhält 2 Wechselladerfahrzeuge, die neben dem Transport von Abrollbehältern mit Einsatzmitteln auch als Fahrschulausbildungsfahrzeuge ausgerüstet sind. Das ältere der beiden Fahrzeuge, der Wechsellader LEV 2162 aus Baujahr 2000 soll ersatzbeschafft werden. Die Gründe der Ersatzbeschaffung sind:

 

1.      Die für Einsatzmittel vorhandenen (teilweise vom Land gelieferten) Abrollbehälter werden immer länger und schwerer und können mit dem Fahrzeug nicht mehr transportiert werden. Das neuere hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 26.600 Kg, das zu ersetzende jedoch nur 18.000 Kg.

 

2.      Die Richtlinien der Fahrschulausbildung haben sich dahingehend ab Januar 2016 geändert, dass in der Fahrschule die Neubemessung des Prüferplatzes greift und keines diese Anforderungen erfüllt. Damit wären beide vorgehaltenen Fahrzeuge für die Prüfungsabnahme nicht mehr geeignet. Das neue Fahrzeug soll dann auch als Fahrzeug zur Prüfungsabnahme dienen.

 

 

Kommandowagen

 

Der Kommandowagen LEV 2103 ist seit 14 Jahren in Betrieb (Baujahr 2000). Er hat eine Laufleistung von weit über 100.000 Km und ist damit für einen PKW abgenutzt. Zunehmende Reparaturen (Ölverlust, Störungen der Bordelektrik/-elektronik) lassen erhebliche Reparaturkosten für den weiteren Betrieb erwarten. Nur über die Sondergenehmigung für die Feuerwehr darf das Fahrzeug in Umweltzonen einfahren. Der Winter 2010/2012 hat erhebliche Probleme bei der Fahrsicherheit mit dem Heckantrieb ergeben. Das Ersatzfahrzeug wird mit Allradantrieb beschafft.

 

 

Verbleib der Altfahrzeuge

 

Nach der Ersatzbeschaffung, werden die alten Fahrzeuge über die Internetplattform Zoll-Auktion meistbietend verkauft.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2495/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Holtzschneider, Feuerwehr, 0214/7505-370

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Beschaffung von:

1 Gerätewagen Gefahrgut              420.000 €

1 Wechselladerfahrzeug                             300.000 €

1 Kommandowagen                                      50.000 €

Gesamt                                                         770.000 €

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

AiB 97000008

Finanzstelle 37000265012003

Finanzposition 782600

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Ausgaben von Investitionsmitteln in Höhe von 770.000 €.

Einnahmen von ca. 20.000 € für den Verkauf der Altfahrzeuge

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Keine Änderung der Folgekosten, da die Unterhaltungskosten der Neufahrzeuge denen der Altfahrzeuge entsprechen oder niedriger sein werden.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Keine