Betreff
Personelle Verstärkung der Kommunalen Heimaufsicht in Leverkusen
- Bürgerantrag vom 30.10.13
Vorlage
2511/2013
Aktenzeichen
011-12-11-sc/wb
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden lehnt den Bürgerantrag zur Heimaufsicht auf Erhöhung um eine Vollzeitstelle und Intensivierung des jährlichen Prüfintervalls auf 3 Regelprüfungen in allen Einrichtungen sowie eine strengere Fassung des Punktes 6 der Bewertungskriterien für die Einrichtungen ab.

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 30.10.2013 (s. Anlage 1) regen die Petenten an, die Kommunale Heimaufsicht um eine volle Stelle zu erweitern.

 

Außerdem regen sie an, die Frequenz der Besuche in den Senioreneinrichtungen von dem gesetzlich geforderten jährlichen Besuch als Mindestleistung auf drei Besuche jährlich festzulegen, unabhängig davon, dass besondere Beschwerden gesondertes Eingreifen erfordern.

 

Sie regen zusätzlich an, den Punkt 6 der Kriterien zur Bewertung der Einrichtungen strenger zu fassen, um körperliche und medizinische Mängel gegebenenfalls festzuhalten.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrages nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Ausschussmitglieder den Sitzungsunterlagen in der nichtöffentlichen Anlage 2 beigefügt.

 

Derzeit unterliegen 29 Einrichtungen der Überwachung (Heimaufsicht) der Stadt Leverkusen nach dem aktuellen Wohn- und Teilhabegesetz (WTG). Die Aufgabe wird derzeit durch zwei Mitarbeiter mit insgesamt 1,0 Vollzeitstellenanteil wahrgenommen. Hinzu kommt im Bedarfsfalle der Einsatz einer eigenen Pflegefachkraft als Pflegegutachterin, ohne dass ein konkreter Stellenanteil zugeordnet wäre.

 

In den 13 Leverkusener Pflegeeinrichtungen gibt es auch parallele, leistungsrechtliche Prüfungen nach dem Sozialgesetzbuch Elftes Buch – Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. In den Einrichtungen der Eingliederungshilfe ist die Stadt Leverkusen die einzige Institution, die die Qualität in Bezug auf Betreuung und Versorgung der Menschen in den Einrichtungen vor Ort prüft.

 

Die Mitarbeiter der Heimaufsicht Leverkusen kommen der gesetzlichen Verpflichtung einer Regelprüfung jährlich in jeder Einrichtung nach. In den Einrichtungen, in denen sich durch eigene Feststellungen oder Beschwerden Probleme zeigen, sind die Mitarbeiter so oft vor Ort, bis sich die Problematik verbessert bzw. gelöst hat. Dies können bei Bedarf tägliche oder wöchentliche Besuche sein. Bei Beschwerden erfolgen Überprüfungen vor Ort. Mit anderen Prüfinstanzen oder betroffenen Behörden wird eine enge Zusammenarbeit gepflegt. Insgesamt ist festzustellen, dass in Leverkusen keine strukturellen Defizite in der Versorgung der Bewohner in Betreuungseinrichtungen bestehen.

 

Die von den Petenten gewünschte Intensivierung des jährlichen Prüfintervalls auf drei Regelprüfungen in allen Einrichtungen und zusätzlichen anlassbezogenen Überprüfungen wäre mit einer zusätzlichen Vollzeitstelle nicht zu bewältigen. Es würde sich daraus eine Verdreifachung des Arbeitsaufwandes ergeben, ohne dass durch die Kontrollen mehr Qualität erzielt werden könnte.

 

Unabhängig von den insgesamt in der Bundesrepublik vorhandenen, gesellschaftspolitischen Herausforderungen aus zunehmender Pflegebedürftigkeit und Überalterung sowie unzureichender Zahl von Pflegefachkräften gibt es in den Leverkusener Pflegeeinrichtungen insgesamt eine gute Qualität. Fehler im Einzelfall sind durch zusätzliche Prüfungen nicht auszuschließen. Staatliche Kontrollen bedingen auch nicht zwangsläufig eine verbesserte Qualität.

 

Die Stadt Leverkusen versucht, durch Beratung, kooperative Zusammenarbeit mit den Trägern und den Einrichtungsleitungen, eigenen Veranstaltungen für die grundlegenden Themen sowie weiteren eigenen örtlichen Überprüfungen - und im Bedarfsfall auch mit Zwangsmaßnahmen - den Herausforderungen in den Einrichtungen zu begegnen und die Situation von Bewohnern in Betreuungseinrichtungen kontinuierlich zu verbessern.

 

Bei den Regelüberprüfungen wird verpflichtend der landesweit einheitliche Rahmenprüfkatalog zur Überwachung von Betreuungseinrichtungen des MAGS nach § 18 des Wohn- und Teilhabegesetzes Nordrhein-Westfalen herangezogen, jedoch vor allem in den wesentlichen Kategorien 6 und 7 intensiv genutzt. Das Hauptaugenmerk bei den Prüfungen besteht darin, dass Gefahren für Leben, Gesundheit und Freiheit der Bewohner in den Leverkusener Betreuungseinrichtungen ausgeschlossen werden.

 

Zusammenfassend wird eine generelle Ausweitung auf drei jährliche Regelprüfungen von der Verwaltung als nicht zweckmäßig und leistbar angesehen. Die Stadt Leverkusen prüft bei den Begehungen vor allem den Gefahrenausschluss und die Risikobearbeitung im Sinne des Bürgerantrages.