Betreff
Widmung Fasanenweg (Teilbereich)
Vorlage
2513/2013
Aktenzeichen
66-3324-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt, die Fortsetzung des Fasanenweges zu den Häusern 27-37 gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW als Gemeinde-/Anliegerstraße zu widmen.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Das Endstück des Fasanenweges im Stadtteil Lützenkirchen konnte aufgrund privaten Eigentums bei der Widmung im Jahr 1986 nicht einbezogen werden.

 

Nach der im Jahr 2012 erfolgten Erneuerung von Kanal und Straße zulasten des Voreigentümers und der rückwirkend zum 01.11.2012 erfolgten Übertragung des Grundstückes kann dieses Teilstück als öffentliche Straße gewidmet werden.

 

Zu dem hinzugekommenen Flurstück 104 wird in die Widmung das bereits öffentliche Flurstück 186 einbezogen, da die Grenze inmitten der Fahrbahn verläuft.

 

Die Fläche der neuen Widmung ist im Anlageplan dargestellt.