Betreff
Bestellung von Vertretern der Stadt Leverkusen für die Mitgliederversammlung 2014 des Städtetages Nordrhein-Westfalen
Vorlage
2519/2013
Aktenzeichen
011-08-04-sie
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I. Für die am 03.04.2014 in Mülheim an der Ruhr stattfindende Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen werden 6 stimmberechtigte Abgeordnete aus Leverkusen sowie deren Vertreter bestellt:

 

Abgeordnete:                                               Vertreter:

 

1. ______________________                 1. _________________________

 

2. ______________________                 2. _________________________

 

3. ______________________                 3. _________________________

 

4. ______________________                 4. _________________________

 

5. ______________________                 5. _________________________

 

6. Stadtkämmerer Stein _____                 6. Beigeordneter Adomat_______

 

 

II. Als Gastteilnehmer ohne Stimmrecht werden benannt:

 

gezeichnet:

 

 

 

Buchhorn

Begründung:

 

In Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, vertritt gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde dazu zählen.

 

Die Stadt Leverkusen kann zur Rechtswahrung als unmittelbare Mitgliedstadt 6 Abgeordnete zur Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen entsenden. Die Hälfte der Abgeordneten soll aus ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern bestehen.

 

Die Abgeordneten sind nach § 50 Abs. 4 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu bestellen.

 

Neben den zu benennenden Abgeordneten ist Herr Oberbürgermeister Buchhorn als Mitglied des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages aus Nordrhein-Westfalen bei den Mitgliederversammlungen stimmberechtigt.

 

Es wird den Mitgliedstädten des Städtetages Nordrhein-Westfalen freigestellt, weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer ohne Stimmrecht als Gäste zu der Mitgliederversammlung zu entsenden. Deren Teilnahme erfolgt auf eigene Kosten.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2519/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Ursula Siewert / 01/ 406 88 73

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Aufgrund der Mitgliedschaft der Stadt Leverkusen im Städtetag Nordrhein-Westfalen ist die Teilnahme der 6 stimmberechtigten Abgeordneten an der Mitgliederversammlung nach § 6 Abs. 2 der Satzung des Städtetages Nordrhein-Westfalen zur Rechtswahrung angezeigt.

 

Die Teilnahme von nicht stimmberechtigten Gastteilnehmern ist jedoch nicht zwingend erforderlich und insoweit nicht von § 82 GO NRW gedeckt.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Reise/ Schulung Rats- und Ausschussmitglieder

 

Innenauftrag:  810001050102

Produkt:                     010501

Produktgruppe:         0105

Sachkonto:                541200

Ansatz:                       1.000 €

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

ca. 400 € Reisekosten (Kleinbus für Hin- und Rücktransport)

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Die Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen findet alle zwei Jahre in einer der angehörigen Städte statt. Da die Veranstaltungsorte der künftigen Mitgliederversammlungen noch nicht bekannt sind, kann hierzu keine Aussage getroffen werden.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)