Beschlussentwurf:
1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:
Der Fällung einer Rosskastanie am Carl-Duisberg-Platz wird zugestimmt.
Leverkusen, den 10.12.13
gezeichnet:
Gintrowski Kentrup
Bezirksvorsteher stv. Bezirksvorsteher
2. Vorstehender Dringlichkeitsbeschluss wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
OB Buchhorn
Begründung:
Die Begründung sowie nähere Einzelheiten zur Situation und zum Standort des Baumes ergeben sich aus der Anlage.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2533/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: H. Bremicker / 67 / 6770
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Fällung des Baumes ist zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit kurzfristig unumgänglich.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Entfällt, da Fällung durch Personal des Regiebetriebes
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Entfällt, da Fällung durch Personal des Regiebetriebes
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Entfällt, da Fällung durch Personal des Regiebetriebes
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Die am 03.12.2013 durchgeführte Untersuchung hat ergeben, dass der Baum möglichst zeitnah gefällt werden muss. Den Baum noch so lange stehen zu lassen, bis die Bezirksvertretung I am 03.02.2014 im ordentlichen Turnus darüber beraten hat, kann nicht verantwortet werden.