Betreff
Wirtschaftsplan 2010 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadtLev (KSL)
Vorlage
0027/2009
Aktenzeichen
IV - KSL-Betriebsleitung
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussentwurf:

 

                        1.  Der Entwurf der Wirtschaftsplanung 2010 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „KulturStadtLev“ wird zur Beratung an den Betriebsausschuss KSL und den Finanzausschuss verwiesen.

 

2.  Der Wirtschaftsplan 2010 (Erfolgs-, Vermögens- und Stellenplan) für die kommunale eigenbetriebsähnliche Einrichtung (nachfolgend Eigenbetrieb genannt) "KulturStadtLev“ wird in der als Anlage beigefügten Fassung wie folgt festgestellt:

 

a) Im Erfolgsplan werden festgesetzt:

 

     Erträge                                       4.322.120 €

    Aufwändungen                         15.271.550 €

 

b) Im Vermögensplan werden festgesetzt:

 

     Einnahmen                                   177.350 €                               

     Ausgaben                                     177.350 €

 

c) Der Finanzplan wird zur Kenntnis genommen.

 

d) Die Stellenübersicht wird in der beigefügten Fassung beschlossen.

 

e) Der Höchstbetrag der Kassenkredite im Wirtschaftsjahr 2010 wird auf 4.000.000 €  festgelegt.

 

f) Die Betriebsleitung der KulturStadtLev wird ermächtigt, Verbindlichkeiten in Höhe von  177.350 € für die Maßnahmen aus dem Vermögensplan einzugehen.

 

3) Der Zuführung einer Verlustabdeckung in Höhe von 9.378.790 € aus der Kernverwaltung an den EB wird zugestimmt. Damit verringert sich das Eigenkapital/der Rücklagenbestand um 1.570.640 €.

 

4) Das innere Darlehen der Stadt Leverkusen wird im Jahr 2010 weder verzinst noch getilgt.

 

 

 

gezeichnet:

 

Häusler                                                                       Adomat

in Vertretung des Oberbürgermeisters

 

 

Begründung

 

Der Fachbereich Kultur der Stadt Leverkusen wurde zum 01.01.2002 gemäß Beschluss des Rates vom 21.05.2001 aus dem kommunalen Haushalt ausgegliedert und als „KulturStadtLev“ (KSL) verselbstständigt.

 

Rechtsgrundlagen hierfür stellen die Gemeindeordnung (GO NRW), die Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) und die Satzung der Stadt Leverkusen für den Betrieb der KSL dar.

 

Die Wirtschaftsplanung eines Eigenbetriebes besteht aus der nach den Prinzipien kaufmännischer Sorgfalt aufgestellten Prognose der Betriebsergebnisse (Erfolgsplan) für das kommende Wirtschaftsjahr, den Projektangaben für Investitionen in Neuanlagen (Vermögensplan), der Planung des mittelfristigen Finanzbedarfes (Finanzplan) und der Darstellung des Personalbedarfs (Stellenübersicht).

 

Die Dienstleistungen in den kulturellen Einrichtungen der KulturStadtLev werden auch weiterhin zu den vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen, nicht kostendeckenden Preisen angeboten.

 

Die Kulturarbeit erfordert als Dienstleistung hohe Aufwändungen im Personalbereich. Auch bei guter Resonanz und damit verbundenen Erträgen ist sie nicht kostendeckend zu leisten, sondern ist auf Dauer auf einen Zuschuss angewiesen.

 

Die Ansätze im Erfolgsplan bilden die Grundlage für die Ermittlung des Liquiditätszuschusses an die KSL. Der Eigenbetrieb hat das Ziel, mit dem Zuschuss bestmöglich wirtschaftlich zu arbeiten durch Ausschöpfung von Leistungspotentialen, Intensivierung von Programmangeboten und bevölkerungs- und zielgruppenorientiertes Kulturmarketing.