- Wirtschaftsplan 2014 der Klinikum Leverkusen gGmbH (Klinikum)
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen des Klinikums Weisung, dem Wirtschaftsplan 2014 des Klinikums zuzustimmen.
2. Vorbehaltlich eines Beschlusses über den Betrauungsakt
(Vorlagennummer 2598/2014) und entsprechender Zustimmung der Kommunalaufsicht
wird die Stadt ermächtigt, dem Klinikum und der Tochter Klinikum Leverkusen
Service gGmbH (KLS) Bürgschaften in Höhe von 14,2 Mio. Euro für das
Wirtschaftsjahr 2014 sowie 7,74 Mio. für die Prolongation von Altdarlehen
entsprechend der Textziffer 2 der Begründung zu gewähren.
gezeichnet:
In Vertretung
Buchhorn Stein
Begründung:
1. Nach § 14 des Gesellschaftsvertrages des Klinikums ist die Geschäftsführung verpflichtet, einen Wirtschaftsplan aufzustellen und diesen der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung und Zustimmung vorzulegen.
Die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2014 erfolgte in den Gremien des Klinikums am 11.12.2013, vorbehaltlich einer endgültigen Zustimmung des Rates der Stadt Leverkusen. Die Geschäftsführung steht in der Sitzung des Finanzausschusses für weitergehende Fragen zur Verfügung.
2. Das Klinikum Leverkusen plant auch für das Wirtschaftsjahr 2014 umfangreiche Investitionsmaßnahmen, die im Wirtschaftsplan 2014 ausgewiesen sind und nachfolgend nochmals dargestellt werden:
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 2543/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner /
Fachbereich / Telefon: Herr Malek, FB Finanzen, 2044
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Keine
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Keine Auswirkungen auf die aktuelle Haushaltsplanung
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Keine Auswirkungen auf die aktuelle Haushaltsplanung
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Vorlage konnte erst nach Fertigstellung der komprimierten Fassung des Wirtschaftsplanes durch das Klinikum erstellt werden. Damit die Wirtschaftsführung und die Umsetzung der Investitionsvorhaben auf Grundlage beschlossener Wirtschaftspläne erfolgen können, ist eine Beschlussfassung in der anstehenden Ratssitzung notwendig.