Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
- Wirtschaftsplan 2014 der Klinikum Leverkusen gGmbH (Klinikum)
Vorlage
2543/2014
Aktenzeichen
201-01-06-11-ma
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen des Klinikums Weisung, dem Wirtschaftsplan 2014 des Klinikums zuzustimmen.

 

2. Vorbehaltlich eines Beschlusses über den Betrauungsakt (Vorlagennummer 2598/2014) und entsprechender Zustimmung der Kommunalaufsicht wird die Stadt ermächtigt, dem Klinikum und der Tochter Klinikum Leverkusen Service gGmbH (KLS) Bürgschaften in Höhe von 14,2 Mio. Euro für das Wirtschaftsjahr 2014 sowie 7,74 Mio. für die Prolongation von Altdarlehen entsprechend der Textziffer 2 der Begründung zu gewähren.

gezeichnet:

                                                           In Vertretung

Buchhorn                                           Stein

Begründung:

 

1. Nach § 14 des Gesellschaftsvertrages des Klinikums ist die Geschäftsführung verpflichtet, einen Wirtschaftsplan aufzustellen und diesen der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung und Zustimmung vorzulegen.

 

Die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2014 erfolgte in den Gremien des Klinikums am 11.12.2013, vorbehaltlich einer endgültigen Zustimmung des Rates der Stadt Leverkusen. Die Geschäftsführung steht in der Sitzung des Finanzausschusses für weitergehende Fragen zur Verfügung.

 

2. Das Klinikum Leverkusen plant auch für das Wirtschaftsjahr 2014 umfangreiche Investitionsmaßnahmen, die im Wirtschaftsplan 2014 ausgewiesen sind und nachfolgend nochmals dargestellt werden:

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  2543/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Malek, FB Finanzen, 2044

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Keine

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Keine Auswirkungen auf die aktuelle Haushaltsplanung

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Keine Auswirkungen auf die aktuelle Haushaltsplanung

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Vorlage konnte erst nach Fertigstellung der komprimierten Fassung des Wirtschaftsplanes durch das Klinikum erstellt werden. Damit die Wirtschaftsführung und die Umsetzung der Investitionsvorhaben auf Grundlage beschlossener Wirtschaftspläne erfolgen können, ist eine Beschlussfassung in der anstehenden Ratssitzung notwendig.