Betreff
Verkehrsverbesserungen für Fußgänger und Radfahrer auf der Lützenkirchener Straße zwischen Pommernstraße und Maurinusstraße
Vorlage
2546/2013
Aktenzeichen
sch
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Der Planung der drei Überquerungshilfen über die Lützenkirchener Straße wird zugestimmt.

 

2.      Der Einrichtung eines Schutzstreifens für Radfahrer wird zugestimmt.

 

3.      Der Instandsetzung von Teilbereichen des südlichen Gehweges  wird zugestimmt.

 

4.      Der Anlegung einer Grünfläche mit Anpassung der Gehwegführung an der Einmündung der Maurinusstraße wird zugestimmt.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Ausgangslage

Auf Grundlage des Beschlusses zum Straßeninstandsetzungskonzept 2012/2013 wurde im Herbst 2013 die Straßensanierung der Lützenkirchener Straße zwischen der Pommernstraße und der Maurinusstraße von den Technischen Betrieben Leverkusen durchgeführt und finanziert. Die nachfolgend vorgeschlagenen Verbesserungen für Fußgänger und Radfahrer werden demgegenüber aus dem Haushalt finanziert und sollen in 2014 umgesetzt werden.

 

 

Überquerungshilfen über die Lützenkirchener Straße (Beschlusspunkt 1)

Auf der Lützenkirchener Straße finden nicht nur an den dafür vorgesehenen Standorten der Lichtsignalanlagen, sondern auch in den dazwischen liegenden Streckenabschnitten mitunter gefährliche Querungen von Fußgängern zwischen den größeren Wohneinheiten auf der Nordseite und den unterschiedlichen Einrichtungen (Bäckerei, Kiosk, Tankstelle) auf der Südseite statt. Es haben sich vor allem in nördlich gelegenen Grünstreifen Trampelpfade eingestellt, die darauf hinweisen, dass ein erhöhtes Querungspotential vorhanden ist.

 

Um diesem Fußgängerverhalten Rechnung zu tragen, ist vorgesehen, an drei Stellen auf der Lützenkirchener Straße Überquerungshilfen einzurichten, die jeweils eine Breite von ca. 3,00 m besitzen und somit einen sicheren Zwischenaufenthalt bei der Überquerung der Lützenkirchener Straße garantieren.

 

Die Standorte der Überquerungshilfen wurden bereits bei der Fahrbahnsanierung mit berücksichtigt, so dass die vorhandenen Geradeaus- und Abbiegespuren nicht mehr verändert werden müssen. In dem vorhandenen Grünstreifen werden für die Fußgänger entsprechende Aufstellflächen angelegt. Auf der Südseite wird in Höhe der Tankstellenzufahrt eine vorhandene, mit Bodendeckern versehene Grünfläche als Aufstellbereich ausgepflastert. Ebenfalls wurden bereits Bordsteinabsenkungen an den entsprechenden Stellen durchgeführt. Die Ausleuchtung aller Überquerungshilfen ist durch die vorhandene Beleuchtung gesichert.

Die Kosten betragen ca. 11.000 €.

 

 

Schutzstreifen für Radfahrer auf der südlichen Fahrbahnseite (Beschlusspunkt 2)

Bisher werden in diesem Abschnitt der Lützenkirchener Straße die Radfahrer beidseitig auf baulich vorhandenen getrennten Rad-/Gehwegen geführt, wobei für den benutzungspflichtigen Radweg lediglich eine Breite zwischen 1,00 m und 1,20 m zur Verfügung steht, die nach den aktuellen Richtlinien nicht mehr ausreichend sind. Zudem treten auf der südlichen Seite vor allem an den Haltestellen Konflikte mit den Fußgängern auf.

 

In Abstimmung mit dem ADFC ist daher vorgesehen, auf der südlichen Fahrbahn einen Schutzstreifen für Radfahrer in einer Breite zwischen 1,25 m und 1,50 m abzumarkieren. Die verbleibende Fahrspur besitzt eine ausreichende Breite von mindestens 2,75 m. Grundsätzlich können Schutzstreifen im Bedarfsfall von Fahrzeugen überfahren werden. Die vorhandene Fahrbahnmarkierung braucht hierbei nicht verändert zu werden.

Die Kosten betragen ca. 5.000 €.

 

Die Radwegführung auf der Nordseite soll grundsätzlich beibehalten werden. Die Benutzungspflicht und damit die Ausweisung durch das Verkehrszeichen „Radweg“ kann wegen der zu geringen Breite allerdings nicht mehr aufrecht erhalten werden. Dem Radfahrer auf der Nordseite wird daher frei gestellt, ob er den bisherigen Radweg, oder die Fahrbahn nutzt. Allerdings kann auf der Nordseite der Fahrbahn wegen fehlender Fahrbahnbreiten kein weiterer Schutzstreifen markiert werden.

 

 

Instandsetzung von Teilbereichen des südlichen Gehweges (Beschlusspunkt 3)

Die in den beiliegenden Lageplänen markierten Gehwegflächen sollen saniert werden. Da neben dem Plattenbelag und der Bettung auch die darunter liegende Tragschicht erneuert werden muss, handelt es sich hierbei um eine investive Maßnahme, die aus dem Haushalt finanziert werden muss. Da kein abschnittsfähiger Bereich saniert wird, fallen keine Anliegerbeiträge an.

Die Kosten betragen ca. 55.000 €.

 

 

Anlegung einer Grünfläche und Anpassung der Gehwegführung an der Einmündung Maurinusstraße (Beschlusspunkt 4)

Durch die vorhandene Rasenfläche läuft die Grundstücksgrenze zwischen privatem und öffentlichem Eigentum ohne dass diese in der Örtlichkeit zu erkennen ist. Die lineare Gehwegführung wird an dieser Stelle durch die Rasenfläche unterbrochen.

Durch die Verlegung des Gehweges an die Grundstücksgrenze soll eine eindeutige Abgrenzung zur verbleibenden privaten Rasenfläche erfolgen und der Gehweg eine geradlinige Führung erhalten. Die vorhandene Straßenbegrünung soll durch die Anlegung einer Grünfläche mit zwei Baumstandorten fortgeführt werden. Dadurch erhält der südliche Gehwegbereich eine einheitliche Gestaltung.

Die Umbaukosten inklusive Begrünung und des Versetzens des Schaltschrankes für die Lichtsignalanlagen betragen ca. 33.000 €.

 

 

Weitere Vorgehensweise

Vorbehaltlich der Beschlussfassung und der haushaltsrechtlichen Genehmigung soll die Umsetzung in 2014 erfolgen.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  2546/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Schmitz / 66 / 6610

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Verkehrsverbesserungen für Fußgänger und Radfahrer auf der Lützenkirchener Straße

 

 

A)    Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt€/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

·        Produktgruppe 1205 / Öffentliche Verkehrsflächen / konsumtiv

·        Produktgruppe 1205 / 66001205022003 / Verbesserung der Verkehrsverhälnitsse / investiv

·        Produktgruppe 1205 / 66001205022009 / Instandsetzung Geh- und Radwege / investiv

·        67001305012019 / Begrünung

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)