Beschlussentwurf:
1. Der Planung der drei Überquerungshilfen über die Lützenkirchener Straße wird zugestimmt.
2. Der Einrichtung eines Schutzstreifens für Radfahrer wird zugestimmt.
3. Der Instandsetzung von Teilbereichen des südlichen Gehweges wird zugestimmt.
4. Der Anlegung einer Grünfläche mit Anpassung der Gehwegführung an der Einmündung der Maurinusstraße wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Ausgangslage
Auf Grundlage des
Beschlusses zum Straßeninstandsetzungskonzept 2012/2013 wurde im Herbst 2013 die
Straßensanierung der Lützenkirchener Straße zwischen der Pommernstraße und der Maurinusstraße
von den Technischen Betrieben Leverkusen durchgeführt und finanziert. Die
nachfolgend vorgeschlagenen Verbesserungen für Fußgänger und Radfahrer werden
demgegenüber aus dem Haushalt finanziert und sollen in 2014 umgesetzt werden.
Überquerungshilfen über die Lützenkirchener
Straße (Beschlusspunkt 1)
Auf der
Lützenkirchener Straße finden nicht nur an den dafür vorgesehenen Standorten
der Lichtsignalanlagen, sondern auch in den dazwischen liegenden
Streckenabschnitten mitunter gefährliche Querungen von Fußgängern zwischen den
größeren Wohneinheiten auf der Nordseite und den unterschiedlichen
Einrichtungen (Bäckerei, Kiosk, Tankstelle) auf der Südseite statt. Es haben
sich vor allem in nördlich gelegenen Grünstreifen Trampelpfade eingestellt, die
darauf hinweisen, dass ein erhöhtes Querungspotential vorhanden ist.
Um diesem
Fußgängerverhalten Rechnung zu tragen, ist vorgesehen, an drei Stellen auf der
Lützenkirchener Straße Überquerungshilfen einzurichten, die jeweils eine Breite
von ca. 3,00 m besitzen und somit einen sicheren Zwischenaufenthalt bei der
Überquerung der Lützenkirchener Straße garantieren.
Die Standorte der
Überquerungshilfen wurden bereits bei der Fahrbahnsanierung mit berücksichtigt,
so dass die vorhandenen Geradeaus- und Abbiegespuren nicht mehr verändert
werden müssen. In dem vorhandenen Grünstreifen werden für die Fußgänger
entsprechende Aufstellflächen angelegt. Auf der Südseite wird in Höhe der Tankstellenzufahrt
eine vorhandene, mit Bodendeckern versehene Grünfläche als Aufstellbereich
ausgepflastert. Ebenfalls wurden bereits Bordsteinabsenkungen an den
entsprechenden Stellen durchgeführt. Die Ausleuchtung aller Überquerungshilfen
ist durch die vorhandene Beleuchtung gesichert.
Die Kosten betragen
ca. 11.000 €.
Schutzstreifen für Radfahrer auf der
südlichen Fahrbahnseite (Beschlusspunkt 2)
Bisher werden in
diesem Abschnitt der Lützenkirchener Straße die Radfahrer beidseitig auf
baulich vorhandenen getrennten Rad-/Gehwegen geführt, wobei für den
benutzungspflichtigen Radweg lediglich eine Breite zwischen 1,00 m und 1,20 m zur
Verfügung steht, die nach den aktuellen Richtlinien nicht mehr ausreichend sind.
Zudem treten auf der südlichen Seite vor allem an den Haltestellen Konflikte
mit den Fußgängern auf.
In Abstimmung mit
dem ADFC ist daher vorgesehen, auf der südlichen Fahrbahn einen Schutzstreifen
für Radfahrer in einer Breite zwischen 1,25 m und 1,50 m abzumarkieren. Die
verbleibende Fahrspur besitzt eine ausreichende Breite von mindestens 2,75 m.
Grundsätzlich können Schutzstreifen im Bedarfsfall von Fahrzeugen überfahren
werden. Die vorhandene Fahrbahnmarkierung braucht hierbei nicht verändert zu
werden.
Die Kosten betragen
ca. 5.000 €.
Die Radwegführung
auf der Nordseite soll grundsätzlich beibehalten werden. Die Benutzungspflicht
und damit die Ausweisung durch das Verkehrszeichen „Radweg“ kann wegen der zu
geringen Breite allerdings nicht mehr aufrecht erhalten werden. Dem Radfahrer
auf der Nordseite wird daher frei gestellt, ob er den bisherigen Radweg, oder
die Fahrbahn nutzt. Allerdings kann auf der Nordseite der Fahrbahn wegen
fehlender Fahrbahnbreiten kein weiterer Schutzstreifen markiert werden.
Instandsetzung von Teilbereichen des
südlichen Gehweges (Beschlusspunkt 3)
Die in den
beiliegenden Lageplänen markierten Gehwegflächen sollen saniert werden. Da
neben dem Plattenbelag und der Bettung auch die darunter liegende Tragschicht
erneuert werden muss, handelt es sich hierbei um eine investive Maßnahme, die
aus dem Haushalt finanziert werden muss. Da kein abschnittsfähiger Bereich
saniert wird, fallen keine Anliegerbeiträge an.
Die Kosten betragen
ca. 55.000 €.
Anlegung einer Grünfläche und Anpassung der
Gehwegführung an der Einmündung Maurinusstraße (Beschlusspunkt 4)
Durch die
vorhandene Rasenfläche läuft die Grundstücksgrenze zwischen privatem und
öffentlichem Eigentum ohne dass diese in der Örtlichkeit zu erkennen ist. Die
lineare Gehwegführung wird an dieser Stelle durch die Rasenfläche unterbrochen.
Durch die Verlegung
des Gehweges an die Grundstücksgrenze soll eine eindeutige Abgrenzung zur
verbleibenden privaten Rasenfläche erfolgen und der Gehweg eine geradlinige
Führung erhalten. Die vorhandene Straßenbegrünung soll durch die Anlegung einer
Grünfläche mit zwei Baumstandorten fortgeführt werden. Dadurch erhält der
südliche Gehwegbereich eine einheitliche Gestaltung.
Die Umbaukosten
inklusive Begrünung und des Versetzens des Schaltschrankes für die
Lichtsignalanlagen betragen ca. 33.000 €.
Weitere Vorgehensweise
Vorbehaltlich der
Beschlussfassung und der haushaltsrechtlichen Genehmigung soll die Umsetzung in
2014 erfolgen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 2546/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Schmitz / 66 / 6610
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Verkehrsverbesserungen für Fußgänger und Radfahrer auf der Lützenkirchener Straße
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt€/
Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
· Produktgruppe 1205 / Öffentliche Verkehrsflächen / konsumtiv
· Produktgruppe 1205 / 66001205022003 / Verbesserung der Verkehrsverhälnitsse / investiv
· Produktgruppe 1205 / 66001205022009 / Instandsetzung Geh- und Radwege / investiv
· 67001305012019 / Begrünung
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)