Betreff
Gehwegeerneuerung auf der Bruchhauser Straße
Vorlage
2553/2013
Aktenzeichen
sch
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Erneuerung der Gehwege auf der Bruchhauser Straße zwischen Steinbücheler Straße und der Autobahnbrücke A 1 wird zugestimmt.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Ausgangslage

 

Die im Verwaltungsrat der TBL mit Vorlage VR 263 beschlossenen Kanalbauarbeiten auf der Bruchhauser Straße werden zurzeit ausgeführt und sollen voraussichtlich im Mai 2014 abgeschlossen sein.

 

Mit Vorlage Nr. 1830/2012 „Straßeninstandsetzungskonzept 2012/2013“ wurde im Dezember 2012 die Fahrbahnsanierung der Bruchhauser Straße zwischen Steinbücheler Straße und Autobahn A 1 beschlossen.  

 

Für die Erneuerung der Gehwege, die sich baulich ebenfalls in einem schlechtem Zustand befinden, so dass bereits Beschwerden von Anwohnern erfolgt sind, existiert dagegen noch kein politischer Beschluss; dieser soll durch diese Vorlage herbeigeholt werden.

 

 

Erneuerung der Gehwege

 

Aufgrund des schlechten Zustandes der Gehwege, der durch Absackungen, Rissbildungen und zahlreiche provisorische Ausbesserungsarbeiten geprägt ist, sollen die Beläge, inklusive einer 15 cm starken Schottertragschicht und die Borde erneuert werden. Es werden hierbei Gehwegplatten bzw. an den Grundstückszufahrten Betonsteinpflaster verwendet. Die Gehwegbreiten von ca. 2,0 m werden nicht verändert. Die vorhandenen Bushaltestellen werden, so weit es aufgrund der örtlichen Gegebenheiten möglich ist, mit Buskapsteinen versehen.

 

Die vorhandene Beleuchtung braucht aufgrund der Ergebnisse der letzten Standsicherheitsprüfung nicht erneuert zu werden.

 

In geringem Umfang ist Grunderwerb erforderlich.

 

 

Kosten und Anliegerbeiträge

 

Die Kosten für die Erneuerung der Gehwege betragen ca. 300.000 €. Während die Erneuerung der Fahrbahn keine Anliegerbeiträge verursacht, da die Bruchhauser Straße als Kreisstraße klassifiziert ist, fallen für die Erneuerung der Gehwege Anliegerbeiträge gemäß KAG in Höhe von 60 % der Baukosten für die entsprechenden Eigentümer an.

 

Vorbehaltlich der Beschlussfassung werden die Eigentümer ein Informationsschreiben über diese Maßnahme und die zu erhebenden Anliegerbeiträge erhalten.

 

Die Umsetzung der Maßnahme ist in 2014 vorgesehen.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  2553/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Hr. Schmitz / 66 / 6610

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Gehwegeerneuerung auf der Bruchhauser Straße

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

66431205021132 / Erneuerung Bruchhauser Straße / Gehwege / Produktgrupe: 1205 / Öffentliche Verkehrsflächen

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Einnahmen aus KAG-Beiträgen in Höhe von 60 % der Baukosten