Betreff
Untertunnelung der Elbestraße in Höhe des Königsberger Platzes
- Bürgerantrag vom 25.11.13
Vorlage
2556/2013
Aktenzeichen
011-12-11-sc
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I lehnt den Bürgerantrag auf eine Untertunnelung der Elbestraße ab.

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 25.11.2013 (s. Anlage 1) regt der Petent an, die Elbestraße auf einer Länge von circa 100 Metern in einen Tunnel zu legen.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrages nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder der Bezirksvertretung den Sitzungsunterlagen in der nichtöffentlichen Anlage 2 beigefügt.

 

Die von dem Petenten gewünschte Untertunnelung der Elbestraße kann aus den folgenden Gründen seitens der Verwaltung nicht befürwortet werden:

 

1.      Zuständigkeit an Landesstraßen

 

Die Elbestraße ist im genannten Bereich Teil der L108 und liegt im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebes Straßenbau NRW. Die Stadt Leverkusen ist für den Um- bzw. Neubau der Elbestraße im Bereich Königsberger Platz nicht zuständig.

 

2.      Wirtschaftlichkeit einer Untertunnelung

 

Die enormen Kosten für den Bau und die Unterhaltung einer Untertunnelung der Elbestraße auf einer Länge von 100 m stehen in keinem Verhältnis zu dem Nutzen eines solchen Vorhabens. Für die Querung der Elbestraße steht in unmittelbarer Nähe ein signalisierter Überweg zur Verfügung. Der mögliche Bauplatz auf einem Tunnel sowie die damit verbundene bessere Querung der Elbestraße rechtfertigt nicht Ausgaben in Höhe von mehreren Millionen Euro.

 

3.      Erschließung des Nahbereiches

 

Die durch die Untertunnelung notwendigen Rampen in der Elbestraße würden einen Anschluss der in diesem Bereich einmündenden Straßen unmöglich machen. Okerstraße, Saalestraße und Insterstraße könnten nicht mehr an die Elbestraße angeschlossen werden, was zu erheblichen Verkehrsproblemen führen würde.