Betreff
Urnenstele auf dem Friedhof Reuschenberg
- Bürgerantrag vom 19.11.13
Vorlage
2557/2013
Aktenzeichen
011-12-11-sc
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II lehnt den Bürgerantrag auf Auswechslung der Dachplatte an der Urnenstele auf dem Friedhof Reuschenberg ab.

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 19.11.2013 (s. Anlage 1) regt der Petent an, an der Urnenstele auf dem Friedhof Reuschenberg die vorhandene Dachplatte gegen eine solche mit umlaufender Abtropfkante auszuwechseln.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrages nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Ausschussmitglieder den Sitzungsunterlagen in der nichtöffentlichen Anlage 2 beigefügt.

 

Der Petent führt seit einiger Zeit Beschwerde beim Fachbereich Stadtgrün über, seiner Meinung nach, vorliegende Baumängel an der Urnenstele auf dem Friedhof Reuschenberg.

 

Insbesondere geht es ihm darum, dass die Dachplatte der Urnenstele keine sog. „Tropfnase“ habe und der Dachüberstand zu gering sei. Dies führe dazu, dass Abschlussplatten der einzelnen Urnenkammern nicht vor Schlagregen geschützt seien und Regenwasser von der Traufkante der Dachplatte an der Urnenstele hinabfließe und die Urnenkammern überflutet würden.

 

In einigen Gesprächen und einer ganzen Anzahl von Antwortschreiben (u. a. von Frau Beigeordneter Deppe) wurde dem Petenten erläutert, dass bei der von ihm bemängelten Urnenstele keineswegs ein Mangel vorliege.

 

Überprüfungen an nicht belegten Urnenkammern hatten ergeben, dass die Urnenkammern, auch nach Schlagregen, innen trocken waren. Diesbezügliche Befürchtungen des Petenten sind also unbegründet.

 

Zusätzlich wurde die Herstellerfirma mit den Eingaben des Petenten konfrontiert. Die Firma hat sich, nach eigenen Überprüfungen der Anlage, ebenfalls negativ zu den vom Petenten vorgebrachten Argumenten geäußert und nochmals auf die von ihr eingehaltenen Gütebestimmungen für Urnenanlagen hingewiesen.

 

Die Ausschreibung der Urnenstele erfolgte produktneutral. Als Anforderung an die Hersteller war vorgegeben, dass entsprechend der Gütebestimmung RAL-GZ 502/3 für Urnenbestattungssysteme kein Niederschlag in die Urnenkammern eindringen darf und genügend Umluft pro Urnenkammer vorhanden ist, um die Bildung von Kondenswasser zu minimieren und abzubauen.

 

Alle auf den Leverkusener Friedhöfen aufgebauten Kolumbarien, also auch die Anlage auf dem Friedhof Reuschenberg, erfüllen diese Vorgaben. Gewisse bauartbedingte Unterschiede sind bei einer produktneutralen Ausschreibung und Vergabe unumgänglich und stellen keine Qualitätsminderung gegenüber anderen Produkten dar.

 

Aus Sicht der Fachverwaltung gibt es keinen Handlungsbedarf hinsichtlich einer Änderung der derzeitigen Kolumbarienstelensituation auf dem Friedhof Reuschenberg und damit auch keinen Anlass beziehungsweise keine Möglichkeit, die Anregung des Petenten umzusetzen.