Beschlussentwurf:
Die Eintrittspreise für die Veranstaltungen der KulturStadtLev, Teilbetrieb FORUM, werden mit Beginn der Spielzeit 2014/2015 gemäß der Begründung angehoben.
gezeichnet:
In Vertretung
Buchhorn Adomat
Begründung:
Die Eintrittspreise für Veranstaltungen im Gastspielprogramm des Teilbetriebes
FORUM wurden für fast alle Sparten letztmalig zur Spielzeit 2011/2012 um durchschnittlich 10 % angehoben. (Von der Preiserhöhung ausgenommen waren das Theater für Kinder und Jugendliche, das Schüler-Abo und die Konzerte Leverkusener Musiker.)
Seit der Spielzeit 2007/2008 beträgt die im Eintrittspreis enthaltene, sogenannte „Systemgebühr“, die der Refinanzierung des Kulturticket-Anteils (Berechtigung, die Eintrittskarte als Fahrausweis im VRS zu nutzen) und der Kosten des Ticketsystems dient, 1,50 € (davor: 1,00 €).
Derzeit werden mit dieser Systemgebühr folgende Ausgaben pro Ticket finanziert:
· 0,69 € Kulturticket (mit einer Erhöhung von 0,03 € pro Saison ist zu rechen, Verhandlungen mit dem Verkehrsverbund VRS stehen bevor)
· 0,66 € Ticketkosten (inkl. 19 % MwSt.) pro ausgegebenem Ticket an DTS (Der Ticketservice, Köln)
· 0,78 € Netzgebühren (inkl. 19 % MwSt.) fallen zusätzlich bei Verkäufen an externen Vorverkaufsstellen und Internetportalen an.
Unter anderem durch die Zusammenarbeit mit der KulturDrehscheibe, deren Nutzer bei nicht ausverkauften Veranstaltungen eine individuell festgesetzte Anzahl von Freikarten an der Abendkasse erhalten, ist der Anteil der Freikarten seit Beginn der Saison 2012/2013 gestiegen. Auch hier fallen Ticketkosten von 0,66 € an.
Außerdem ist durch die Kooperation mit dem Partner DTS (Köln-Ticket) der Verkauf über externe Vorverkaufsstellen und Internetportale deutlich angestiegen.
Aus diesen Gründen ist der Betrag von 1,50 € nicht mehr
ausreichend, die entstehenden Kosten auszugleichen.
Die KulturStadtLev schlägt daher die Erhöhung der Systemgebühr auf 2,00
€ vor; dies hat eine Erhöhung aller Eintrittspreise
um
0,50 € zur Folge.
Im Folgenden werden diese neuen Eintrittspreise dargestellt;
alle übrigen Bestimmungen der Vorlage Nr. 0845/2010 („Eintrittspreise für
kulturelle Veranstaltungen des Teilbetriebes FORUM ab der Spielzeit 2011/2012“)
bleiben weiterhin in Kraft.
Neue Eintrittspreise ab der Spielzeit 2014/2015
Musiktheater/Ballett |
normal |
ermäßigt |
1.
Preisgruppe (PG) |
30,50 € |
16,25 |
2. PG |
26,50 € |
14,25 |
3. PG |
23,50 € |
12,75 |
4. PG |
17,00 € |
9,50 |
Sinfoniekonzerte |
|
|
1. PG |
27,50 € |
14,75 |
2. PG |
24,50 € |
13,25 |
3. PG |
19,50 € |
10,75 |
4. PG |
12,50 € |
7,25 |
Schauspiel |
|
|
1. PG |
21,50 € |
11,75 |
2. PG |
18,50 € |
10,25 |
3. PG |
15,50 € |
8,75 |
4. PG |
11,50 € |
6,75 |
|
|
|
Freie
Platzwahl (Studio, Kammerkonzerte, Grenzgänger) |
|
|
|
17,50 € |
9,75 |
Kinder- und
Jugendtheater
ab 14 Jahren = 7,00 €
unter 14 Jahre = 5,00 €
Konzerte Leverkusener Musiker
9,00 € / erm. 6,50 €
Kabarett/Kleinkunst im Forum (Gr. Saal) und in der
Festhalle Opladen
sowie Orgelkonzerte
Die von
der Betriebsleitung individuell kalkulierten Eintrittspreise für Kabarett- und Kleinkunstveranstaltungen im
Forum (Gr. Saal) und in der Festhalle Opladen sowie für Orgelkonzerte erhöhen
sich ebenfalls jeweils um 0,50 €.
Abonnementspreise
Die
Preise für sämtliche Abonnements
werden den neuen Kartenpreisen
angepasst; sie erhöhen sich also um 0,50 € pro enthaltener Eintrittskarte.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 2577/2014
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Horst A. Scholz / KSL / Tel.
406 4111
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Eintrittspreise Gastspiele Teilbetrieb FORUM
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Wirtschaftsplan 2014 der KSL
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten, Abschreibungen,
Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Keine (Mehrerträge entsprechen in etwa dem Mehraufwand).
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Keine (Mehrerträge entsprechen in etwa dem Mehraufwand).
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Da der Saisonprospekt für die Spielzeit 2014/2015 Anfang April 2014 gedruckt wird, ist ein Beschluss über die Erhöhung der Systemgebühr in der Februar-Sitzung des Rates erforderlich.