Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung I stimmt der vorgelegten Planung für die Sanierung von Baumstandorten in der Kolonie II zu. Die Arbeiten sind, abhängig von der jeweiligen Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel, schrittweise durchzuführen. Die Mittelfreigabe für die Baukosten wird erteilt.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Der Handlungszwang und die sachlichen Hintergründe für die geplanten Sanierungsmaßnahmen an den Baumstandorten in der Kolonie II ergeben sich aus der Baubeschreibung, in der auch die nach heutigem Erkenntnisstand berechneten Kosten dargestellt sind.

 

Bei den in rot dargestellten Sanierungsmaßnahmen der Kategorie I (Adolf-Baeyer-Straße, Viktor-Meyer-Straße, Joh.-Wislicenus-Straße) besteht potentielle Unfallgefahr. An verschiedenen Stellen mussten bereits provisorische Sicherungen errichtet werden. Es besteht verwaltungsintern bei allen beteiligten Fachbereichen Einigkeit, dass diese Straßenzüge so rasch als möglich saniert werden müssen.

 

Deshalb sollen schon im Jahr 2014 die ersten Arbeiten in der Adolf-Baeyer-Straße aus laufenden Budgetmitteln des Fachbereiches Stadtgrün finanziert werden. Für die Folgejahre müssen dann jeweils gesonderte Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Es werden pro Jahr immer so viele Baumstandorte überarbeitet, wie Mittel zur Verfügung gestellt und freigegeben werden.

 

Die Straßenzüge der Kategorie II sollen und müssen unmittelbar, nachdem die Kategorie I-Maßnahmen abgeschlossen sind, saniert werden. Die dort jetzt schon zu verzeichnenden Schäden werden erfahrungsgemäß rasch zunehmen und schon in einem sehr überschaubaren Zeitraum den gleichen unfallgefährdenden Handlungsbedarf aufweisen, wie dies jetzt schon bei der Kategorie I der Fall ist.

 

Nach Abschluss der Sanierung der Kategorien I und II können dann die Baumstandorte in der Liebigstraße und in der Van’t-Hoff-Straße in Angriff genommen werden.

 

Die Gesamtmaßnahme wurde mit allen zu beteiligenden Stellen der Stadtverwaltung bis ins Detail abgestimmt. Dazu gehörten neben den Fachbereichen Straßenverkehr, Stadtplanung und Bauaufsicht (Sachgebiete Stadtplanung und Untere Denkmalbehörde), Tiefbau und den TBL AöR auch die Feuerwehr, deren ganz besonderes Augenmerk auf Maßnahmen des „vorbeugenden Brandschutzes“ lag. Auf Wunsch der Feuerwehr sollen z. B. im Wege der Sanierung diverse Verengungen und Versprünge („Schikanen“) im Straßenverlauf beseitigt werden, die aus heutiger Sicht im Ernstfall hinderlich sind.

 

Obwohl die zukünftigen Pflanzbeete mit 9 m² nahezu viermal so groß werden, wie die vorhandenen Hochbeete, wird kein Parkraum verloren gehen. Es werden im Gegenteil zwei zusätzliche Parkplätze geschaffen.

 

Die Art und Weise des in den betreffenden Straßenzügen geplanten Umbaus kann beispielhaft im Bereich der Dhünnstraße zwischen Kaiserplatz und Van’t-Hoff-Straße in Augenschein genommen werden. Während eines Gewittersturms am 07.08.2008 waren dort zwei Bäume umgestürzt und der restliche Baumbestand durch Astbrüche so erheblich in Mitleidenschaft gezogen worden, dass nur die Alternative einer kompletten Rodung des Bestandes und einer vollständigen Ersatzpflanzung blieb. Da eine Ersatzpflanzung in den damals bereits stark beschädigten, teilweise auch zerstörten Hochbeeten keinen Sinn machte, wurden die Baumscheiben dort in der Folgezeit in der Weise wieder hergestellt, wie sie nun für die anderen aufgeführten Straßen geplant ist ( s. Anlage D -Ausbau Dhünnstraße-).

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2587/2014

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Großbruchhaus, 67, 406-6714

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die auseinanderbrechenden Hochbeete und die Aufwölbungen im Straßenraum stellen eine zunehmende Unfallgefahr dar. An manchen Stellen mussten bereits provisorische Absperrungen aufgestellt werden. Im Rahmen der Sanierung sollen auch verschiedene Fahrbahnverengungen/-verschwenkungen beseitigt werden, die aus heutiger Sicht den Brandschutz behindern. Es handelt sich also im erweiterten Sinne um Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

In HJ 2014 werden 81.000 € zur Sanierung der Baumstandorte in der Adolf-Baeyer-Straße aus lfd. Budgetmitteln des Fachbereiches Stadtgrün finanziert (Finanzstelle 6700 130 50 120 19 -Ersatzbeschaffung von Bäumen, Sträuchern und Bänken im Festwert von über 410 €).

 

In den Folgejahren ab 2015 ist zur Fortführung der Sanierungsmaßnahmen eine gesonderte Etatisierung erforderlich.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

2014: 81.000 € Baukosten

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Hinsichtlich des Unterhaltungsaufwandes der Pflanzbeete werden sich keine nennenswerten Veränderungen ergeben, da die Anzahl der Baumstandorte unverändert bleibt. Eher wird sich der Unterhaltungsaufwand dadurch reduzieren, dass keine Reparaturen an den Hochbeeteinfassungen mehr erforderlich sein werden. Zunächst deutlich reduziert wird auch der Aufwand für die turnusgemäße Baumkontrolle, da diese Überwachung in den ersten 15 Jahren nach der Pflanzung nicht, bzw. nur in stark reduzierter Form, erforderlich ist. Ansonsten sind lediglich die kalkulatorischen Kosten zu nennen. Für die in 2014 vorgesehenen Maßnahmen ergeben sich beispielsweise Abschreibungen in Höhe von 5.400 € p.a. Die kalkulatorischen Zinsen hierfür sind mit 2.734 € p.a. zu beziffern.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine