Betreff
Dringliche Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW
Besetzung eines Projektbeirates der Stadt Leverkusen für die Planungsgruppe des Landes im Rahmen der Baumaßnahmen der Rheinquerung, A1, A3 und des Autobahnkreuzes Leverkusen
Vorlage
2589/2014
Aktenzeichen
010-ca
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Hauptausschuss beschließt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:

 

Die Stadt Leverkusen entsendet pro Fraktion je 1 Mitglied in den Projektbeirat für die Planungsgruppe des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Baumaßnahmen der Rheinquerung, A1, A3 und des AK Leverkusen:

 

1 x CDU

1 x SPD

1 x BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

1 x BÜRGERLISTE

1 x FDP

1 x Die Unabhängigen

1 x Pro NRW.

 

Dem Projektbeirat gehören für die Verwaltung darüber hinaus

 

Herr Oberbürgermeister Buchhorn,

Frau Beigeordnete Deppe und

Herr Syring, Leiter Fachbereich Tiefbau

 

an.

 

Eine Vertretung der Mitglieder ist nicht vorgesehen.

 

2. Der Rat genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW vorstehende dringliche Entscheidung.

 

gezeichnet:

Buchhorn

 

Begründung:

 

Die durch die Stadt Leverkusen verlaufenden Bundesautobahnen 1 und 3 sowie die Autobahnbrücke über den Rhein weisen erhebliche Schäden auf, die Ersatz- bzw. Neubauten erforderlich machen. Die Gesamtthematik ist umfänglich bekannt und wurde zuletzt während der Informationsveranstaltung am 09.12.2013 im Forum Leverkusen seitens des Landesministeriums, des Landesbetriebes Straßenbau NRW und seitens der Stadt Leverkusen ausführlich dargelegt.

 

Um die baulichen und verkehrlichen Herausforderungen in einem mit allen Beteiligten und Betroffenen abgestimmten und jederzeit transparenten Prozess zu begleiten, beabsichtigt der Vorhabenträger − im Rahmen der Auftragsverwaltung −, eine umfangreiche und professionell angelegte Kommunikation und Beteiligung umsetzen.

 

Unabhängig von der Einrichtung eines Dialogforums im Baudezernat der Stadt Leverkusen (Koordinierungsstelle) und weiterer Bausteine der vorgesehenen städtischen Bürgerbeteiligung ist von Seiten der Stadt in Abstimmung mit dem Ministerium und dem Landesbetrieb die Einrichtung eines Projektbeirates geplant. Damit soll sichergestellt werden, dass die Stadtspitze frühzeitig in die Vorplanungen, die aktuellen Planungsstände sowie die künftigen Planungen und schließlich in die Bauausführungen des Landes einbezogen wird und eine frühzeitige Einflussnahme möglich ist.

 

Es wird vorgeschlagen, dass die im Stadtrat vertretenen Fraktionen je ein Mitglied in den Projektbeirat entsenden.

 

Als Vertreter der Stadt Leverkusen im Projektbeirat werden der Oberbürgermeister, die Beigeordnete für Planen und Bauen und der Fachbereichsleiter Tiefbau als Leiter der Verkehrsplanung vertreten sein.

 

Um eine kontinuierliche Planungsarbeit zu gewährleisten, ist eine Vertretung der Beiratsmitglieder nicht vorgesehen. Die Arbeit des Projektbeirates soll bewusst auf dem Kenntnisstand des konstanten Teilnehmerkreises basieren, um effektiv und zielgerichtet arbeiten zu können.

 

Der Hauptausschuss entscheidet in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich ist (vgl. § 60 Abs. 1 GO NRW).

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2589/2014

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Capitain, Daniel / FB 01 / 88 09

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Besetzung eines Projektbeirates der Stadt Leverkusen für die Planungsgruppe des Landes im Rahmen der Baumaßnahmen der Rheinquerung, A1, A3 und des AK Leverkusen

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

/

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

/

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

/

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

/

 

 

 

Begründung besonderen Dringlichkeit:

 

Um die Arbeit des Projektbeirates zeitnah aufnehmen zu können, erfolgt eine kurzfristige Vorlage an den Hauptausschuss. Ein Abwarten der Ratssitzung am 17.02.14 ist vor diesem Hintergrund und dem gewünschten Beteiligungsprozess nicht zielführend.

 

 

Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

 

Entsprechend § 18 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch den Hauptausschuss am 21.01.2014 zu entscheiden, ob die verspätet zugegangene Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.