Betreff
Genehmigung der Bestellung sowie Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern der Sparkasse Leverkusen
Vorlage
2596/2014
Aktenzeichen
201-01-72-03-ma
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen genehmigt die vom Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen am 20.01.2014 vorgenommene Bestellung des Herrn Rainer Schwarz als ordentliches Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Leverkusen für die Zeit vom 01.02.2014 bis zum 31.01.2019.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen genehmigt die vom Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen am 20.01.2014 vorgenommene Wiederbestellung des Herrn Markus Grawe als ordentliches Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Leverkusen für die Zeit vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2019.

 

gezeichnet:

Buchhorn                  

                                  

 

Begründung:

 

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen hat mit Beschluss vom 20.01.2014 Herrn Rainer Schwarz für die Zeit vom 01.02.2014 bis zum 31.01.2019 zum Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Leverkusen bestellt und Herrn Markus Grawe für die Zeit vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2019 zum Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Leverkusen wiederbestellt.

 

Gem. § 8 Abs. 2 Buchstabe e) des Sparkassengesetzes NRW bedarf der Beschluss des Verwaltungsrates über die Bestellung sowie Wiederbestellung von Mitgliedern des Vorstandes der Genehmigung durch den Rat der Stadt.

 

Der Bestellungszeitraum von fünf Jahren ergibt sich aus § 19 Abs. 2 und Abs. 4 des Sparkassengesetzes NRW.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  2596/2014

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Malek/ Finanzen/ 2044

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Keine

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Keine