Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen genehmigt die vom Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen am 20.01.2014 vorgenommene Bestellung des Herrn Rainer Schwarz als ordentliches Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Leverkusen für die Zeit vom 01.02.2014 bis zum 31.01.2019.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen genehmigt die vom Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen am 20.01.2014 vorgenommene Wiederbestellung des Herrn Markus Grawe als ordentliches Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Leverkusen für die Zeit vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2019.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Der Verwaltungsrat
der Sparkasse Leverkusen hat mit Beschluss vom 20.01.2014 Herrn Rainer Schwarz
für die Zeit vom 01.02.2014 bis zum 31.01.2019 zum Mitglied des Vorstandes der
Sparkasse Leverkusen bestellt und Herrn Markus Grawe für die Zeit vom
01.01.2015 bis zum 31.12.2019 zum Mitglied des Vorstandes der Sparkasse
Leverkusen wiederbestellt.
Gem. § 8 Abs. 2 Buchstabe e) des
Sparkassengesetzes NRW bedarf der Beschluss des Verwaltungsrates über die
Bestellung sowie Wiederbestellung von Mitgliedern des Vorstandes der
Genehmigung durch den Rat der Stadt.
Der Bestellungszeitraum von fünf Jahren ergibt
sich aus § 19 Abs. 2 und Abs. 4 des Sparkassengesetzes NRW.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 2596/2014
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Malek/ Finanzen/ 2044
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Keine
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Keine