Beschlussentwurf:
1. Der Rat beschließt die als Anlage 1 zur Vorlage abgedruckte Wahlordnung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat zu wählenden Mitglieder der Stadt Leverkusen (WO Integrationsrat) als Satzung.
2. Der Integrationsrat der Stadt Leverkusen besteht aus 25 direkt aus der Bevölkerung zu wählenden Mitgliedern und aus 9 vom Rat zu bestimmenden Ratsmitgliedern.
3. Der Rat benennt für die von ihm zu bestimmenden Mitglieder aus seiner Mitte jeweils einen Stellvertreter.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Zu 1.
Anpassung der Wahlordnung Integrationsrat an die Änderungen in § 27 Gemeinde-ordnung Nordrhein-Westfalen vom 19.12.2013 in Anlehnung an die Musterwahlordnung des Landesintegrationsrates NRW.
Zu 2.
Die festgelegte Anzahl der direkt gewählten Mitglieder und der durch den Rat zu bestellenden Mitglieder basiert auf der jetzigen Regelung und wird durch den aktuellen Integrationsrat befürwortet.
Zu 3.
Analog schlägt die Verwaltung vor, von der Möglichkeit des § 27 Abs. 2 S. 5 GO NRW (Die Bestellung von Stellvertretern) Gebrauch zu machen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2597/2014
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht
vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Laukötter / 33 / 0214-406
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Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Einrichtung eines Integrationsrates in der Stadt Leverkusen erfolgt aufgrund rechtlicher Verpflichtung gem. § 27 Abs. 1 GO NRW.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Innenauftragsnummer: 330002500107
Sachkonto: 542900
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Die Gesamtkosten der Wahl der Mitglieder des Integrationsrates ist mit 50.000 € veranschlagt.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Die laufenden Kosten zur Unterhaltung des Integrationsrates sind mit 43.650 € pro Jahr veranschlagt.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)