Betreff
Innovationsfond "Investition Zukunft"
Aktionsprogramm "25 Jahre Mädchentreff MaBuKa"
Vorlage
2604/2014
Aktenzeichen
514-cw
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Für die Durchführung eines Aktionsprogrammes anlässlich des 25jährigen Bestehens wird – vorbehaltlich der Freigabe entsprechender Haushaltsmittel durch die Bezirksregierung Köln -  dem Mädchentreff MaBuKa ein Betrag in Höhe von 4.200,- € gezahlt.

 

Nach Beendigung der Maßnahmen ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

Begründung:

 

Mit Antrag vom 13.12.2013 bittet der Mädchentreff MaBuKa um die Förderung verschiedener Aktionen und Projekte aus Anlass des 25jährigen Bestehens.

 

Bereits seit Sommer/Herbst 2013 waren die Besucherinnen des Mädchentreffs aktiv bei der Auswahl der Themen für das 25jährige Jubiläum des Mädchentreffs beteiligt. Sie haben ihre Wünsche und Ansprüche klar formuliert und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass das Jubiläum den Aspekt „Vielfalt von Mädchen in Leverkusen“ thematisieren soll. Nach der regen Beschäftigung der Besucherinnen mit dem Thema wurden nachfolgende künstlerische Projekte erarbeitet, welche in Form von Workshops und Offenen Angeboten das ganze Jubiläumsjahr über im Mädchentreff angeboten und langfristig als feste Programmpunkte im Offenen Treff etabliert werden sollen.

 

Aktuelle Situationsbeschreibung

Der Mädchentreff MaBuKa wird derzeit durchschnittlich von bis zu 45 Mädchen pro Tag aufgesucht. Zu den Stammbesucherinnen zählen ca. 280 Mädchen. Der Altersschwerpunkt liegt aktuell bei 9-16 Jahren. Die älteste Stammbesucherin ist 24 Jahre alt. Im Rahmen des Offenen Bereiches als auch während der geschlossenen Gruppenangebote, treffen im Mädchentreff sehr unterschiedliche Nationen, Ethnien, Kulturen und Religionen aufeinander. Insgesamt ist die Klientel sehr transkulturell geprägt. Zwar ist auch zu beobachten, dass die jeweilige Herkunft unter den Mädchen genutzt wird, um Ausgrenzungsmöglichkeiten auszutesten, doch überwiegt immer wieder die „Neugier auf das Andere und Fremde“!

 

Künstlerische Blickwinkel auf die Thematik können Mädchen und jungen Frauen dazu verhelfen, ihre eigene Situation abstrakter oder mit verändertem Blick zu sehen und neue Umgangs- und Freizeitformen für sich selber zu finden. Alternative Lebensformen können betrachtet und erwogen werden. Die Thematik bietet Raum für ernste, nachdenkliche, schöne oder komische Lösungen.

 

In Form der drei in der Anlage beschriebenen Projekte

 

1.      Foto-/T-Shirtgestaltungs - Projekt

2.      Tanzprojekt

3.      Flyer-/Plakatgestaltungs - Projekt

 

soll die vorhandene Neugier genutzt werden, um latenten Rassismus, diskriminierenden Sprachgebrauch und alltäglichen Beleidigungen entgegenzuwirken und gleichzeitig Vielfältigkeit und im Besonderen die „Vielfalt von Mädchen“ als Positives zu entdecken und diese zu praktizieren.

 

Künstlerische Tätigkeiten sind bei vielen Besucherinnen nahezu unbekannt. Die Auseinandersetzung mit Kunst, die eine schöpferische Tätigkeit bietet, in der man sich entfalten und weiterentwickeln kann, findet hauptsächlich in kostenpflichtigen Institutionen und Vereinen statt. Für viele Besucherinnen des Mädchentreffs ist die künstlerische Tätigkeit damit nur schwer erreichbar. Ungleiche soziale Voraussetzungen könnten mit den nachfolgend beschriebenen langfristigen Angeboten im Mädchentreff aufgehoben werden!

 

Ohne Verständnis für bzw. Vertrautheit mit einer Kunstsparte entsteht keine Bereitschaft sie zu nutzen, zu erhalten und zu fördern. Insofern ist künstlerische Breitenarbeit ein kulturpolitisch wichtiges Förderinstrument. Künstlerische Arbeit überschreitet alle Sprachbarrieren und lässt Kommunikation, Verständnis und Respekt zwischen Menschen unterschiedlichster Herkunft entstehen!

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2604/2014

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner Herr Nimtz/ Fachbereich 51-514/ Telefon 51 90:

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Durchführung von verschiedenen Aktionen anlässlich des 25 jährigen Jubiläums des Mädchentreffs MaBuKa.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Innenauftrag:    510006100102

Produkt:              061001

Produktgruppe: 0610

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Fördermittel in Gesamthöhe von 4.200,- €

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)