Betreff
Fällung einer Stieleiche auf dem Spielplatz Martin-Buber-Straße
Vorlage
2610/2014
Aktenzeichen
01-40- -rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung III stimmt der Fällung einer Stieleiche auf dem Spielplatz Martin-Buber-Straße zu.

 

gezeichnet:

In Vertretung

 

 

 

 

Deppe

Begründung:

 

Der Baum steht mitten auf dem Spielplatz. Die Entnahme der halben Krone würde zu einem unkalkulierbaren Sicherheitsrisiko führen.

 

Ob eine Ersatzpflanzung auf dem Spielplatz, oder an anderer Stelle erfolgt und welche Baumart gepflanzt wird, wird noch entschieden.

 

Nähere Einzelheiten können der als Anlage beigefügten Dokumentation entnommen werden.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2610/2014

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Bremicker, 67, 6770

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht ist eine kommunale Pflichtaufgabe.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

PN 1305 -Produktgruppe Öffentliches Grün

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

nach Jahresvertragspreisen ca. 1.167 €

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Es handelt sich um einen Solitärbaum im Sinne der Bestimmungen des § 10 der Hauptsatzung. Deshalb ist es erforderlich, der Bezirksvertretung III die Notwendigkeit der Fällung vorzulegen. Die dokumentierte Baumkontrolle erfolgte am 28.01.2014. Der Baum muss innerhalb eines Monats nach Feststellung der Gefährdungssituation gefällt werden. Die Einbringung der Vorlage zum nächsten ordentlich erreichbaren Beratungstermin am 27.03.2014 scheidet daher aus.