Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung III stimmt der Fällung einer Stieleiche auf dem Spielplatz Martin-Buber-Straße zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Der Baum steht mitten auf dem Spielplatz. Die Entnahme der halben Krone würde zu einem unkalkulierbaren Sicherheitsrisiko führen.
Ob eine Ersatzpflanzung auf dem Spielplatz, oder an anderer Stelle erfolgt und welche Baumart gepflanzt wird, wird noch entschieden.
Nähere Einzelheiten können der als Anlage beigefügten Dokumentation entnommen werden.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2610/2014
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Bremicker, 67, 6770
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht ist eine kommunale Pflichtaufgabe.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
PN 1305 -Produktgruppe Öffentliches Grün
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
nach Jahresvertragspreisen ca. 1.167 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Es handelt sich um einen Solitärbaum im Sinne der Bestimmungen des § 10 der Hauptsatzung. Deshalb ist es erforderlich, der Bezirksvertretung III die Notwendigkeit der Fällung vorzulegen. Die dokumentierte Baumkontrolle erfolgte am 28.01.2014. Der Baum muss innerhalb eines Monats nach Feststellung der Gefährdungssituation gefällt werden. Die Einbringung der Vorlage zum nächsten ordentlich erreichbaren Beratungstermin am 27.03.2014 scheidet daher aus.