Betreff
Feststellung des Mandatsverlustes eines Bezirksvertreters
Vorlage
2614/2014
Aktenzeichen
2614/2014
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung Leverkusen I stellt fest, dass das Mitglied, Herr Bezirksvertreter Thomas Heusner, sein Mandat verloren hat, weil die Voraussetzungen seiner Wählbarkeit nach der Wahl durch einen Wegzug aus dem Wahlgebiet
der Stadt Leverkusen bzw. des Stadtbezirks I der Stadt Leverkusen und
eine Anmeldung der Hauptwohnung in Berlin mit Datum 01.01.2014
weggefallen sind.

 

gezeichnet:

In Vertretung

 

 

Märtens

 

Begründung:

 

Am 28.01.2014 hat der am 22.06.2010 als „Nachrücker“ auf Listenplatz 2
aus dem Listenwahlvorschlag

     DIE LINKE –DIE LINKE
    
(Langbezeichnung und Kürzel gleichlautend)


in die Bezirksvertretung I der kreisfreien Stadt Leverkusen gewählte:

 

Herr
Heusner, Thomas
*27.02.1965 in Linnich
Rentner
Potsdamer Str. 1
51377 Leverkusen                                                                                     


in seinem auf den 27.01.2014 datierten Brief an den Bezirksvorsteher des Stadtbezirks I, Herrn Rainer Gintrowski, erklärt, dass er „sein Mandat zurückgibt“.

Bei Überprüfung seines Datensatzes im Melderegister wurde vom Fachbereich Bürgerbüro festgestellt, dass Herr Heusner seit dem 01.01.2014 unter der Anschrift: Warnemünderstraße 3 in 13059 Berlin seine Hauptwohnung hat.

Der o.a. Brief kann nicht als Mandatsverzicht gewertet werden, da gem. §§ 38, 46a Kommunalwahlgesetz NRW (KWahlG NW) ein Mandatsverzicht nur wirksam wird, wenn er vom Mandatsträger persönlich vor dem Wahlleiter oder einem hierzu von ihm entsprechend §§ 68, 70 KWahlO schriftlich Beauftragten zur Niederschrift erklärt wird.

Da Herr Heusner nur schwer erreichbar ist und die Entfernung seines neuen Wohnortes ein persönliches Erscheinen in Leverkusen sehr erschwert, kann seine fehlerhafte Rücktrittserklärung nur durch eine unmittelbare Entscheidung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I über seinen Mandatsverlust ersetzt werden.

Gem. §§ 44, 46a KWahlG NW kommt es zu keinem automatischen Ausscheiden eines nicht mehr wählbaren Vertreters, sondern die Vertretung bzw. im vorliegenden Fall die Bezirksvertretung entscheidet darüber, ob ein gewählter Vertreter seinen Sitz verloren hat, weil die Voraussetzungen seiner Wählbarkeit nach der Wahl weggefallen sind.

In §§ 45, 46 a KWahlG ist bestimmt, dass der Sitz eines gewählten Bewerbers der aus der Vertretung ausscheidet, nach dem Listenwahlvorschlag derjenigen Partei oder Wählergruppe besetzt wird, für die der Ausgeschiedene bei der Wahl aufgetreten ist. Ist der Listenwahlvorschlag erschöpft, so bleiben die betreffenden Sitze unbesetzt; die gesetzliche Mitgliederzahl vermindert sich entsprechend.

Der Wahlleiter stellt unverzüglich nach Ausscheiden des bisherigen Vertreters den Nachfolger oder das Freibleiben des Sitzes fest und macht dies öffentlich bekannt.

Entscheidung des Wahlleiters tritt.

 

Informell wird hierzu mitgeteilt, dass der Listenwahlvorschlag der Partei DIE LINKE für den Stadtbezirk Leverkusen I erschöpft ist, da dort auf Listenplatz 1 der ursprünglich gewählte und später verstorbene Bewerber M. Dluhosch und auf Listenplatz 2 der später nachgerückte -jetzt nicht mehr wählbare- Bewerber
T. Heusner, aber keine weiteren Bewerber aufgeführt sind. Der Wahlleiter wird daher in seiner folgenden Bekanntmachung auch feststellen, dass sich die Mitgliederzahl der Bezirksvertretung des Stadtbezirk I von 15 auf 14 verringert hat.

 

      

 

 

Begründung der besonderen Dringlichkeit:

 

Da Herr Heusner seine Mandatsfähigkeit durch Umzug nach Berlin bereits zum 01.01.2014 verloren hat, ist die formale Feststellung des Mandatsverlustes in der nächsten zu erreichenden Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I zu beschließen.

 

 

Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

 

Entsprechend § 20 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I am 03.02.14 zu entscheiden, ob die verspätet zugegangene Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.