Betreff
Planfeststellungsverfahren Gütergleisverlegung
- Stellungnahme der Stadt Leverkusen
Vorlage
2622/2014
Aktenzeichen
612-27-15
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat nimmt die Information zum Verfahrensstand des Planfeststellungsverfahrens zur Verlegung der Gütergleise im Bereich der neuen bahnstadt opladen zu Kenntnis und stimmt dem vorgeschlagenen Verfahren zur Abgabe der Stellungnahme der Stadt Leverkusen im Planfeststellungsverfahren zur Gütergleisverlegung bis zum 28.02.2014 zu.

 

gezeichnet:

Buchhorn                              

Begründung:

 

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird das Anhörungsverfahren gem. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i. V. m. §§ 18 ff. Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für die Gütergleisverlegung im Bereich des Bahnhofs Opladen als Bestandteil der städtebaulichen Entwicklung "neue bahnstadt opladen" in Leverkusen, Strecke 2324 Duisburg-Wedau - Niederlahnstein, Bahn/Bau-km 47,500 bis km 49,684 durchgeführt.

 

Mit Verfügung vom 14.01.2014 hat die Bezirksregierung Köln der Stadt Leverkusen die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme im Anhörungsverfahren des Planfeststellungsverfahrens für das o. a. Bauvorhaben gegeben.

 

Die Stellungnahme der Stadt Leverkusen soll spätestens bis zum 28.02.2014 bei der Bezirksregierung eingehen.

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 06.05.2013 die Vorlage 2100/2013 vom 16.04.2013 unter Az.: II/20-200-no mit dem Betreff: „ neue bahnstadt opladen - Fortführung des Verfahrens zur Verlegung der Gütergleise im Bereich der neuen bahnstadt opladen“ mehrheitlich beschlossen.

 

Im Zuge der Erarbeitung der Vorlage haben die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren als Vorabauszug zur Prüfung bei der Stadt Leverkusen vorgelegen. Die Stellungnahme der Stadt Leverkusen zu diesen Unterlagen war Bestandteil der Begründung der Vorlage Nr. 2100/2013.

 

Es ist nicht zu erwarten, dass die Stellungnahme zu den im Anhörungsverfahren zugehörigen Unterlagen sich stark von der damaligen Stellungnahme unterscheidet.

 

Um die durch die Bezirksregierung gesetzte Frist zur Abgabe einer Stellungnahme bis 28.02.2014 nicht zu verletzen, den Fachbereichen aber die der Thematik angemessene Zeit einer Prüfung zu gewähren, nimmt der Rat die Information zur Kenntnis. Die Stellungnahme der Stadt Leverkusen im Anhörungsverfahren zur Gütergleisverlegung wird in der nächsten z.d.A.: Rat Ausgabe veröffentlicht.

 

Um die Stellungnahme bis zum 28.02.2014 abgeben zu können, ist die grundsätzliche Zustimmung zu dem dargestellten Verfahren erforderlich.

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II hat in ihrer Sitzung am 04.02.2014 nach einem mündlichen Vortrag der Verwaltung dem v. g. Verfahren einstimmig zugestimmt.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2622/2014

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Christian Kociok / 61 / 6121

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

neue bahnstadt opladen – Planfeststellungsverfahren Gütergleisverlegung

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Stellungnahmen im Rahmen von Anhörungsverfahren zu Planfeststellungsverfahren sind laufendes Geschäft der Verwaltung.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

s. o.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

s. o.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Mit Verfügung vom 14.01.2014 hat die Bezirksregierung Köln der Stadt Leverkusen die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme im Anhörungsverfahren des Planfeststellungsverfahrens für die Gütergleisverlegung gegeben.

Die Stellungnahme der Stadt Leverkusen soll spätestens bis zum 28.02.2014 bei der Bezirksregierung eingehen.