Betreff
Widmung Am Kettnersbusch
Vorlage
2629/2014
Aktenzeichen
660-2011-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt, die Straße Am Kettnersbusch gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW als Gemeinde-/Anliegerstraße zu widmen. Hierzu gehören die Straße inklusive drei Stichstraßen, sowie dort zwei Verlängerungen als befahrbare Wohnwege. Ausgenommen ist die Zufahrt zur Autobahnmeisterei ab der dritten Stichstraße.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Die heutige Straße Am Kettnersbusch im Stadtteil Opladen ist zu unterschiedlichen Zeiten entstanden.

Die Übernahme des älteren Teiles, beginnend an der Kölner Straße bis in Höhe Nr.33/35 inklusive der 1. Stichstraße, zwischen 1935 und 1954, ist nicht weiter belegbar.

Der Um- und Ausbau der hinteren Straßen und Wege erfolgte 1974 durch die BRD (Siedlung der Autobahnmeisterei). Zwar beschloss der Rat der Stadt Opladen noch in seiner letzten Sitzung am 12.12.74 die Widmung, sie konnte jedoch nicht mehr satzungsgemäß veröffentlicht werden und ist daher nichtig.

An den ersten beiden Stichstraßen sind 1977 bzw. 2010 neue Verlängerungen als befahrbare Wohnwege entstanden.

 

Zur rechtlichen Klarstellung ist die formelle Widmung aller öffentlichen Verkehrsflächen gemäß Anlage erforderlich.