- Baumfällarbeiten am Bahnhof Opladen
Beschlussentwurf:
1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:
Der Fällung von drei Bäumen am Bahnhof Opladen wird zugestimmt.
Leverkusen, den 11.02.14
gezeichnet:
Rainer Schiefer Walter Schröder
Bezirksvorsteher stellv. Bezirksvorsteher
2. Vorstehender Dringlichkeitsbeschluss wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Nach Auftragserteilung für die Brückenbauarbeiten werden derzeit die detaillierten Bauablaufpläne mit der Baufirma erarbeitet; dazu gehört auch die Festlegung der verschiedenen Standorte für einen großen Autokran, mit dem Betonfertigteile für die Bahnsteigaufzüge und Treppen, die Rolltreppen, die Dachelemente und die Einzelteile der Brückenüberbauten über die Gleise gehoben werden. Im Schwenkbereich eines dieser Standorte stehen drei Bäume (s. Anlage), die die Montagearbeiten behindern.
Die Untere Landschaftsbehörde hat unter Berücksichtigung des Artenschutzes der Maßnahme zugestimmt.
Ausgleichsmaßnahmen als Ersatz für diese Bäume werden im Rahmen der Gütergleisverlegung vorgenommen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2636/2014
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht
vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Ulrich van Acken / TBL / 6630.
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Enthalten im Bauauftrag „Bahnhofsbrücke“ im Rahmen des Projektes
neue bahnstadt opladen
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Die Bäume sollten eigentlich erst mit Freimachen des Baufeldes für die Gütergleisverlegung Ende 2014 gefällt werden, müssen aber jetzt – aus Gründen des Vogelschutzes vor Ende Februar – entfernt werden.