Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Baumfällarbeiten am Bahnhof Opladen
Vorlage
2636/2014
Aktenzeichen
nbso
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:

 

Der Fällung von drei Bäumen am Bahnhof Opladen wird zugestimmt.

 

Leverkusen, den 11.02.14

 

gezeichnet:

 

 

 

Rainer Schiefer                                                       Walter Schröder

Bezirksvorsteher                                                     stellv. Bezirksvorsteher

 

 

2. Vorstehender Dringlichkeitsbeschluss wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

gezeichnet:

 

 

 

Buchhorn

Begründung:

 

Nach Auftragserteilung für die Brückenbauarbeiten werden derzeit die detaillierten Bauablaufpläne mit der Baufirma erarbeitet; dazu gehört auch die Festlegung der verschiedenen Standorte für einen großen Autokran, mit dem Betonfertigteile für die Bahnsteigaufzüge und Treppen, die Rolltreppen, die Dachelemente und die Einzelteile der Brückenüberbauten über die Gleise gehoben werden. Im Schwenkbereich eines dieser Standorte stehen drei Bäume (s. Anlage), die die Montagearbeiten behindern.

Die Untere Landschaftsbehörde hat unter Berücksichtigung des Artenschutzes der Maßnahme zugestimmt.

Ausgleichsmaßnahmen als Ersatz für diese Bäume werden im Rahmen der Gütergleisverlegung vorgenommen.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2636/2014
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Ulrich van Acken / TBL / 6630.

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Enthalten im Bauauftrag „Bahnhofsbrücke“ im Rahmen des Projektes

neue bahnstadt opladen

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine

 

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Die Bäume sollten eigentlich erst mit Freimachen des Baufeldes für die Gütergleisverlegung Ende 2014 gefällt werden, müssen aber jetzt – aus Gründen des Vogelschutzes vor Ende Februar – entfernt werden.