Betreff
Sanierung der Grünanlage Unstrutstraße
Vorlage
2637/2014
Aktenzeichen
01-40-2367/2014-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung I stimmt der vorgelegten Planung für die Sanierung der Grünanlage Unstrutstraße und die Integration eines Kleinkinderspielbereiches zu. Die Mittelfreigabe für die Baukosten in Höhe von 210.000 € wird unter der Voraussetzung der Verfügbarkeit der notwendigen Haushaltsmittel erteilt.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Am 28.06.2010 hat die Bezirksvertretung I für ihren Zuständigkeitsbereich das „Sanierungsprogramm Grün- und Parkanlagen“ und am 21.01.2012 das „Sanierungsprogramm Kinderspielplätze“ beschlossen. Bestandteil dieses mit Priorisierungen versehenen Programms für die Grünanlagen war u. a. auch die Sanierung der Grünanlage Unstrutstraße. Diese Maßnahme sollte ursprünglich bereits im Haushaltsjahr 2013 in Angriff genommen werden, musste aus finanziellen Gründen jedoch auf das Jahr 2014 verschoben werden.

 

Schon im Sanierungsprogramm Kinderspielplätze war auf einen deutlich erhöhten Bedarf an Spielangeboten für Kleinkinder hingewiesen worden, da für diese Nutzergruppe derzeit kein Angebot vorhanden ist. Diese Bedarfssituation wird bei der Sanierung dadurch berücksichtigt, dass ein Kleinkinderspielbereich in die Grünanlage integriert wird.

 

Nähere Einzelheiten zur Notwendigkeit der Sanierung der in ihrer Ausformung nahezu unverändert aus den 1960er Jahren stammenden Grünanlage können der Baubeschreibung (s. Anlage) entnommen werden.

 

Aus haushaltsrechtlichen Gründen muss die Finanzierung der Maßnahme teils aus konsumtiven (24.000 €) und teils aus investiven Mitteln (186.000 €) erfolgen.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2637/2014

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Keul, 67, 406-6716

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Bezirksvertretung I hat am 28.6.2010 für ihren Zuständigkeitsbereich das „Sanierungsprogramm Grün- und Parkanlagen“ und am 21.01.2012 das „Sanierungsprogramm Kinderspielplätze beschlossen. Die Ausführung der Einzelmaßnahmen wurde davon abhängig gemacht, dass die notwendigen Haushaltsmittel verfügbar sind. Im Haushaltsjahr 2014 stehen die für diese Maßnahme erforderlichen Mittel von insgesamt 210.000 € im konsumtiven und im investiven Bereich zur Verfügung.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Grünanlage Unstrutstraße und vorh. Spielplatz

(Abbruch und Rodungsarbeiten)   

Konsumtiv:     Innenauftrag 6700 1305 0101 -Öffentliches Grün-

Sachkonto 523101                                                                                                  24.000 €

 

Sanierung/Neugestaltung Grünanlage Unstrutstraße

Investiv:          (neu einzurichtende Finanzstelle „Neugestaltung von Grün“)

Finanzstelle 6700 1305 012020, Finanzposition 783300                                   96.000 €

(Deckungsmittel stehen zur Verfügung bei Finanzstelle 6700 1305 012004

„Kinderspielplätze und Spielanlagen im Stadtgebiet“ Finanzposition 783300)

 

Kleinkinderspielbereich Unstrutstraße

Investiv: Finanzstelle 6700 1305 012004

„Kinderspielplätze und Spielanlagen im Stadtgebiet“

Finanzposition 783300                                                                                            90.000 €

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

210.000 €

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Kalk. Verzinsung:                   7.086 € p.a.

Kalk. Abschreibung: 14.000 € p.a.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine