Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung II stimmt der Fällung eines Spitz-Ahorn in der Straße Am Kettnersbusch zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Bei der letzten routinemäßigen Baumkontrolle der Straßenbäume Am Kettnersbusch im vergangenen Sommer wurde für diesen Baum ein Kronenpflegeschnitt festgelegt. Als die Arbeiten am 22.01.2014 durchgeführt werden sollten, wurde vom Hubersteiger aus festgestellt, dass eine Astungswunde offensichtlich einen erheblich größeren Umfang hat, als dies bei einer normalen Baumkontrolle von unten erkennbar gewesen ist. Eine eingehende Nachkontrolle ergab dann ein Schadbild, das eine Fällung des Baumes im öffentlichen Straßenraum unumgänglich macht. Nähere Einzelheiten können der als Anlage beigefügten Dokumentation entnommen werden.
Die Fällung soll möglichst noch vor dem vollständigen Laubaustrieb erfolgen.
Eine Ersatzpflanzung an gleicher Stelle ist problematisch. Falls eine Ersatzpflanzung am Standort nicht möglich ist, erfolgt sie an anderer Stelle.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2638/2014
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Parthey, 67, 406-6723
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
PN 1305 -Produktgruppe öff. Grün
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
nach Jahresvertragspreisen, je nach örtlichem Aufwand für die Absperrmaßnahmen, ca. 500 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine