- Landesverband der Volkshochschulen von NRW e. V.
- VHS-Bezirksarbeitsgemeinschaft Regierungsbezirk Köln
Beschlussentwurf:
Zur Wiederbesetzung der vakanten Vertretung der Mitgliedschaft in der Mitgliederversammlung des Landesverbandes der Volkshochschulen von NRW e. V. und in der VHS-Bezirksarbeitsgemeinschaft Regierungsbezirk Köln bestellt der Rat gem. §§ 63 (2) und 113 (1), (2) GO NW die von der Verwaltung vorgeschlagenen Vertreter.
Mitglied: Struwe,
Gerd, KSL/VHS-Leiter
Vertreterin: Strittmatter,
Vera, KSL/stellv. VHS-Leiterin
gezeichnet:
In Vertretung
Buchhorn Adomat
Begründung:
Durch personelle Veränderungen in der KulturStadtLev-VHS ist in der
Verwaltung der Mitgliedschaften im Landesverband der Volkshochschulen von NRW
e. V. und in der VHS-Bezirksarbeitsgemeinschaft Regierungsbezirk Köln eine
Vakanz entstanden: Die Verwaltung schlägt für die Neubesetzung die im
Beschlussentwurf genannten Personen vor.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 2639/2014
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Struwe / KSL/VHS / 4180
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens
des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Mitgliedschaft in Vereinen und Verbänden
- Neubesetzung
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)