Betreff
Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden
- Landesverband der Volkshochschulen von NRW e. V.
- VHS-Bezirksarbeitsgemeinschaft Regierungsbezirk Köln
Vorlage
2639/2014
Aktenzeichen
413-0-2-18-St
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Zur Wiederbesetzung der vakanten Vertretung der Mitgliedschaft in der Mitgliederversammlung des Landesverbandes der Volkshochschulen von NRW e. V. und in der VHS-Bezirksarbeitsgemeinschaft Regierungsbezirk Köln bestellt der Rat gem. §§ 63 (2) und 113 (1), (2) GO NW die von der Verwaltung vorgeschlagenen Vertreter.

Mitglied:              Struwe, Gerd, KSL/VHS-Leiter

Vertreterin:         Strittmatter, Vera, KSL/stellv. VHS-Leiterin

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Buchhorn                                                      Adomat


Begründung:

Durch personelle Veränderungen in der KulturStadtLev-VHS ist in der Verwaltung der Mitgliedschaften im Landesverband der Volkshochschulen von NRW e. V. und in der VHS-Bezirksarbeitsgemeinschaft Regierungsbezirk Köln eine Vakanz entstanden: Die Verwaltung schlägt für die Neubesetzung die im Beschlussentwurf genannten Personen vor.


Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  2639/2014

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Struwe / KSL/VHS / 4180

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

Mitgliedschaft in Vereinen und Verbänden

- Neubesetzung

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

keine

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

keine

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)