Betreff
Aufstellung von Kolumbarien auf den Friedhöfen Birkenberg und Berg. Neukirchen - Wiederaufrichtung des Hochkreuzes auf dem Friedhof Birkenberg nach Sanierung des Fundamentbauwerkes
Vorlage
2640/2014
Aktenzeichen
01-40-2640/2014-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Die Bezirksvertretung II stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Aufstellung von Kolumbarien in Form einer Stele mit 24 Urnennischen auf dem Friedhof Bergisch Neukirchen mit einem Auftragswert von 33.500 € zu.

 

2.      Die Bezirksvertretung II stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Aufstellung von 48 Kolumbarien auf dem Friedhof Birkenberg in Feld 21 (rechts vom Hauptweg) zu. Die Bezirksvertretung nimmt dabei zur Kenntnis, dass an diesem Standort im Haushaltsjahr 2014 zunächst 12 Kolumbarien mit einem Auftragswert von 22.000 € errichtet werden. Die restlichen 36 Kammern werden, unter Vorbehalt entsprechender Mittelbereitstellung, in den Folgejahren realisiert.

 

3.      Die Bezirksvertretung II stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Sanierung des Fundamentbauwerkes des Hochkreuzes auf dem Friedhof Birkenberg bei gleichzeitiger Integration von Kolumbarien in das Bauwerk mit einem Gesamtauftragswert von 109.500 € zu.

 

4.      Die Bezirksvertretung II stimmt einer vorgezogenen Mittelfreigabe über 25.000 € aus dem Budget für das Friedhofssanierungsprogramm (Finanzstelle 670013100102, Sachkonto 523200) zu.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Die Bestattung von Urnen in Kolumbarien ist als Bestattungsmöglichkeit in Leverkusen inzwischen etabliert. Im Kalenderjahr 2014 wurden 121 Urnen in Kolumbarien beigesetzt. Das sind deutlich mehr als 10 % aller Urnenbestattungen im vergangenen Jahr.

 

Mit dem Aufbau von Kolumbarien auf dem Friedhof Birkenberg und einer Urnenstele mit 24 Urnenkammern auf dem Friedhof Bergisch Neukirchen kommt die Verwaltung dem Wunsch aus der Bevölkerung nach, diese Bestattungsart auch dort anzubieten.

 

Die große Nachfrage der Ende 2013 auf dem Friedhof Reuschenberg aufgestellten Kolumbarien, von denen zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage schon wieder annähernd die Hälfte belegt ist, zeigt, dass der Bedarf nach wie vor ungebrochen ist.

 

Da einerseits die verfügbaren Mittel für den Bau der Kolumbarien begrenzt und andererseits ausgesprochen lange Lieferfristen zu erwarten sind, ist es nicht ausgeschlossen, dass es, wie in der Vergangenheit bereits geschehen, Zeiten geben kann, in denen keine freien Kammern mehr vorhanden sind. Dies ist z. B. derzeit auf dem Friedhof Manfort der Fall. Dort sollen jedoch vorerst keine neuen Anlagen entstehen, um erst einmal den Bedarf auf anderen Friedhöfen zu bedienen und den Friedhof Manfort nicht mit diesen Bauwerken zu überfrachten. Abgesehen davon werden dort voraussichtlich in wenigen Jahren die ersten Kammern für Wiederbelegungen frei.

 

Auf dem Friedhof Bergisch Neukirchen soll die Kolumbarienstele am unteren Ende des Friedhofes, etwa in der optischen Verlängerung des Hauptweges, in Feld 9 aufgestellt werden. Sie wird, wie bereits bei den auf dem Friedhof Manfort und auf dem Friedhof Reuschenberg errichteten Stelen, wieder produktneutral ausgeschrieben. Im Rahmen dieser Maßnahme wird auch die dort befindliche und seit Jahren nur provisorisch reparierte Wasserzapfstelle erneuert.

 

Die Kolumbarien auf dem Friedhof Birkenberg sollen ausschließlich mit den würfelförmigen Kammern ausgestattet werden, wie sie zuletzt auf dem Friedhof Scherfenbrand verwendet wurden. Von den, auf vier kleinräumige Platzsituationen in Feld 21 verteilten 48 Kammern sollen zunächst nur 12 aufgebaut werden. Der Rest dieses Standortes soll, je nach Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel, in den Folgejahren realisiert werden.

 

Die Sanierung des Fundamentbauwerkes für das im vergangenen Jahr demontierte Hochkreuz und dessen Wiederaufrichtung ist aus Sicht der Verwaltung unverzichtbar. Dieser ortsbildprägende Bereich bildet, zusammen mit den Gebäuden am Haupteingang und der Wegeführung, ein für die Würde des Ortes prägendes Ensemble. Abgesehen davon müssen auch Sicherheitsaspekte beachtet werden, da die Erfahrung gezeigt hat, dass das Bauwerk trotz der Absperrung weiterhin betreten wird.

 

Deshalb wurden für das Haushaltsjahr 2014 Mittel in Höhe von 40.000 € für die Sanierung des Bauwerkes angemeldet und auch in den Haushalt eingestellt. Zusätzlich werden konsumtive Mittel in Höhe von 25.000 € für die Instandsetzung der Wegeflächen im Bereich des Hochkreuzes benötigt, die dem Ansatz für das in der Aufstellung befindliche Friedhofssanierungsprogramm entnommen werden sollen.

 

Im Verlauf der Planung für die Sanierung entstand die Idee, auf der Oberfläche des Bauwerkes Kolumbarien in einem 2/3-Kreis hinter dem Hochkreuz zu installieren. Die Gesamtkosten für die Sanierung und den Einbau der Kolumbarien werden aus verschiedenen Haushaltspositionen finanziert.

 

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2640/2014

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Cremer, 67, 406 6717

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Anlage und der Betrieb von Friedhöfen ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Die einzelnen, von der Friedhofsverwaltung vorzuhaltenden Begräbnisarten sind in der Friedhofssatzung festgeschrieben. Die Urnenkolumbarien werden in der materiellen Satzung und in der Gebührensatzung für die Friedhöfe explizit als Wahlleistung genannt.

 

Das Fundamentbauwerk des Hochkreuzes ist seit Mitte 2013 provisorisch abgesperrt, da sich Bauteile gelöst haben. Das Hochkreuz musste entfernt werden, weil das Fundament marode war. Da ein Betreten nicht zuverlässig verhindert werden kann und die Absperrungen, sowie das fehlende Hochkreuz, der Würde des Ortes abträglich sind, sind die Sanierung des Bauwerkes und die Wiederaufrichtung des Kreuzes unverzichtbar. Es handelt sich weitgehend um investive Baumaßnahmen.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Produktgruppe 1310 -Friedhofs- und Bestattungswesen

Maßnahme Bau von Kolumbarien

67001310012012, -Friedhofserweiterungs- und Ausbaukosten

-Finanzposition 783300 HH-Ansatz 2014 (investiv):                                          100.000 €

Maßnahme Sanierung Fundamentbauwerk

67001310012023, -Erneuerung des Platzbereiches Hochkreuz Friedhof Birkenberg -Finanzposition 782600: HH-Ansatz 2014 (investiv):                                        40.000 €

Maßnahme Instandsetzung der Wegeflächen im Bereich des Hochkreuzes

670013100102 -Bereitstellung von Friedhöfen- (konsumtiv)

Sachkto. 523200, HH-Ansatz 2014: 120.000 € davon für diese Maßnahme: 25.000 €

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Baukosten Birkenberg Kolumbarien Feld 21                                                       22.000 €

Baukosten Birkenberg Hochkreuz -Fundamentbauwerk-                                    40.000 €

Baukosten Birkenberg Hochkreuz -Oberflächensanierung-                                25.000 €

Baukosten Birkenberg Kolumbarien am Hochkreuz                                           44.500 €

Baukosten Kolumbarienstele Berg. Neukirchen                                       33.500 €

Baukosten zu dieser Vorlage insgesamt:                                               165.000 €

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

kalk. Verzinsung p.a.           5.569 €

kalk. Abschreibung p.a.       2.750 €

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Die Kosten der Maßnahmen sind gebührenrelevant und werden über die Friedhofsgebühren refinanziert.