Kenntnisnahme:
Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt den als Anlage beigefügten XX. Beteiligungsbericht der Stadt Leverkusen zur Kenntnis.
gezeichnet:
In Vertretung
Buchhorn Stein
Die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sieht in § 117 Abs.1 vor, dass die Gemeinde zur Information der Ratsmitglieder und Einwohner einen Bericht über ihre Beteiligungen zu erstellen und jährlich fortzuschreiben hat.
Die Verwaltung ist dieser gesetzlichen Verpflichtung in 2012 durch Erstellung des
XIX.
Beteiligungsberichtes - Vorlage Nr.: 2304/2013 - nachgekommen. Der Rat
der Stadt hat diesen Bericht in seiner Sitzung am 14.10.2013 zur Kenntnis
genommen. Nunmehr schließt sich der XX.
Beteiligungsbericht der Stadt Leverkusen an.
Gemäß § 117 Abs. 2 GO NRW ist der Beteiligungsbericht
den Einwohnern zur Kenntnis zu bringen. Die Gemeinde hat zu diesem Zweck
den Bericht zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. Auf die Möglichkeit zur
Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen.
Schnellübersicht über die finanziellen
Auswirkungen der Vorlage Nr. 2647/2014
Beschluss des Finanzausschusses vom
01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Herr Malek / FB Finanzen / Telefon: 406-2044
Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die
Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum
Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver
Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sieht in § 117 Abs.1 vor, dass die Gemeinde zur Information der Ratsmitglieder und Einwohner einen Bericht über ihre Beteiligungen zu erstellen und jährlich fortzuschreiben hat.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Die Abwicklung erfolgt über interne Leistungsverrechnung.
B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen,
Sachkosten etc.)
Die Abwicklung erfolgt über interne Leistungsverrechnung.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem
Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung pro Jahr)
Fehlanzeige
D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen,
Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der
Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Fehlanzeige