Beschlussentwurf:
1.
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III
beschließt die Beibehaltung der
eingeführten Sonderparkzone sowie der
Parkordnung nach Ablauf der 2-jährigen Erprobungsphase.
2.
Die Sonderparkausweise für die Anwohner werden –
analog der
Bewohnerparkregelung – ab dem 01.06.2014
jeweils nur noch für 1 Jahr ausgestellt.
gezeichnet:
In Vertretung
Märtens
Begründung:
Zur Entschärfung der Parksituation im Umfeld des Klinikums beschloss die
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III mit Vorlage Nr. 1314/2011 am
24.11.2011 die Einführung einer Sonderparkzone in der Virchowstraße,
Semmelweisstraße, Finkelsteinstraße und Paracelsusstraße. Diese Regelung sollte
zunächst für einen Erprobungszeitraum von 2 Jahren eingeführt werden.
Zuvor hatten sich die Anwohner über den dort vorherrschenden Parkdruck
beschwert, der sich aufgrund von Neu-/Erschließungsbauten des Klinikums noch
weiter verschärfte. Da das Interesse, u. a von Mitarbeitern des Klinikums, an
kostenlosen Parkplätzen sehr groß war, litten die Anwohner unter einer
Dauerbelastung durch den Parksuchverkehr. Zudem konnten die Anwohner kaum noch
freie Parkplätze finden. Aufgrund des Beschlusses wurden die Straßen per
Beschilderung als Haltverbotszone ausgewiesen, in der das Parken nur mit
Sonderparkausweis oder Parkschein erlaubt ist. Zur Bewirtschaftung der
Sonderparkzone wurden 4 Parkscheinautomaten angeschafft. Zur weiteren Verkehrsberuhigung
wurde auf der Virchowstraße das alternierende Parken eingerichtet.
Die Sonderparkzone wurde am 01.04.2012 in Betrieb genommen. Bislang
wurden über die Parkscheinautomaten Einnahmen in Höhe von 68.006,45 € erzielt.
(April 2012-Dezember 2013). Für die 258 ausgestellten Sonderparkausweise für
Anwohner wurden Einnahmen in Höhe von 7.920,60 € erzielt. Den Anwohnern wurde
eine 2-jährige Nutzungsdauer der Ausweise eingeräumt.
Nach Umsetzung der Maßnahmen konnte festgestellt werden, dass sich das
Parkverhalten im Umfeld des Klinikums erheblich gebessert hat. Die
Parksituation hat sich entspannt. Von Seiten der Anwohner gingen keine
Beschwerden mehr ein. Die Maßnahmen zur Umgestaltung der Verkehrs- und
Parksituation wurden durchweg positiv aufgenommen. Daher sollte diese Regelung
nun dauerhaft beibehalten werden. Allerdings wird von Seiten der Verwaltung
angeregt, die Ausweise nach Ablauf der Erprobungsphase -analog der
Bewohnerparkausweise- nunmehr jährlich zu einem Preis von 30,70 € auszugeben.
Aus bearbeitungstechnischen Gründen können neue Ausweise erst zum 01.06.2014
ausgegeben werden. Die aktuell ausgestellten und bis zum 30.04.14 gültigen
Bewohnerparkausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum 31.05.2014. Die Anwohner
werden hierüber noch rechtzeitig informiert.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2673/2014 Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Peter Mantler / 36 / 3682
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Verkehrs- und Parkproblematik im Umfeld des Klinikums
Leverkusen.
(Virchowstraße / Semmelweisstraße / Finkelsteinstraße / Paracelsusstraße
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
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B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
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C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
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D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
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