Betreff
Verkehrs- und Parkproblematik im Umfeld des Kinikums Leverkusen (Virchowstraße/Semmelweisstraße/Finkelsteinstraße/Paracelsusstraße)
Vorlage
2673/2014
Aktenzeichen
20-01-ma
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt die Beibehaltung der

eingeführten Sonderparkzone sowie der Parkordnung nach Ablauf der 2-jährigen Erprobungsphase.

 

2.      Die Sonderparkausweise für die Anwohner werden – analog der

Bewohnerparkregelung – ab dem 01.06.2014 jeweils nur noch für 1 Jahr ausgestellt.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Märtens

Begründung:

 

Zur Entschärfung der Parksituation im Umfeld des Klinikums beschloss die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III mit Vorlage Nr. 1314/2011 am 24.11.2011 die Einführung einer Sonderparkzone in der Virchowstraße, Semmelweisstraße, Finkelsteinstraße und Paracelsusstraße. Diese Regelung sollte zunächst für einen Erprobungszeitraum von 2 Jahren eingeführt werden.

 

Zuvor hatten sich die Anwohner über den dort vorherrschenden Parkdruck beschwert, der sich aufgrund von Neu-/Erschließungsbauten des Klinikums noch weiter verschärfte. Da das Interesse, u. a von Mitarbeitern des Klinikums, an kostenlosen Parkplätzen sehr groß war, litten die Anwohner unter einer Dauerbelastung durch den Parksuchverkehr. Zudem konnten die Anwohner kaum noch freie Parkplätze finden. Aufgrund des Beschlusses wurden die Straßen per Beschilderung als Haltverbotszone ausgewiesen, in der das Parken nur mit Sonderparkausweis oder Parkschein erlaubt ist. Zur Bewirtschaftung der Sonderparkzone wurden 4 Parkscheinautomaten angeschafft. Zur weiteren Verkehrsberuhigung wurde auf der Virchowstraße das alternierende Parken eingerichtet.

 

Die Sonderparkzone wurde am 01.04.2012 in Betrieb genommen. Bislang wurden über die Parkscheinautomaten Einnahmen in Höhe von 68.006,45 € erzielt. (April 2012-Dezember 2013). Für die 258 ausgestellten Sonderparkausweise für Anwohner wurden Einnahmen in Höhe von 7.920,60 € erzielt. Den Anwohnern wurde eine 2-jährige Nutzungsdauer der Ausweise eingeräumt.

 

Nach Umsetzung der Maßnahmen konnte festgestellt werden, dass sich das Parkverhalten im Umfeld des Klinikums erheblich gebessert hat. Die Parksituation hat sich entspannt. Von Seiten der Anwohner gingen keine Beschwerden mehr ein. Die Maßnahmen zur Umgestaltung der Verkehrs- und Parksituation wurden durchweg positiv aufgenommen. Daher sollte diese Regelung nun dauerhaft beibehalten werden. Allerdings wird von Seiten der Verwaltung angeregt, die Ausweise nach Ablauf der Erprobungsphase -analog der Bewohnerparkausweise- nunmehr jährlich zu einem Preis von 30,70 € auszugeben. Aus bearbeitungstechnischen Gründen können neue Ausweise erst zum 01.06.2014 ausgegeben werden. Die aktuell ausgestellten und bis zum 30.04.14 gültigen Bewohnerparkausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum 31.05.2014. Die Anwohner werden hierüber noch rechtzeitig informiert.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2673/2014 Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:  Peter Mantler / 36 / 3682

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Verkehrs- und Parkproblematik im Umfeld des Klinikums Leverkusen.
(Virchowstraße / Semmelweisstraße / Finkelsteinstraße / Paracelsusstraße

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

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B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

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C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

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D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

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