Betreff
Betreuungsplätze in den Tageseinrichtungen für Kinder für das Kindergartenjahr 2010/2011 nach dem Kinderbildungsgesetz
Vorlage
0241/2009
Aktenzeichen
510-KiBiz-10-ma
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

Für das Kindergartenjahr 2010/2011 werden die in der Anlage aufgezeigten Betreuungsplätze in den Tageseinrichtungen für Kinder an das Landesjugendamt beim Landschaftsverband Rheinland als Grundlage für die Landesförderung nach dem Kinderbildungsgesetz gemeldet.

 

gezeichnet:

 

Adomat

 

Begründung:

 

Mit dem vom Landtag Nordrhein-Westfalen am 30.10.07 verabschiedeten Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) ist die Bildung, Förderung und Betreuung der Kinder sowie damit einhergehend die Finanzierung der Tageseinrichtungen für Kinder mit Beginn des Kindergartenjahres 2008/2009 dergestalt auf eine neue Grundlage gestellt worden, dass ab dem 01.08.08 das Land den Betrieb der Tageseinrichtungen anhand vorgegebener Kindpauschalen im Rahmen von drei Gruppenformen fördert, und zwar

Gruppenform I: Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung

Gruppenform II: Kinder im Alter von unter drei Jahren

Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter,

mit jeweils möglichen drei wöchentlichen Betreuungszeiten (25, 35 und 45 Stunden).

 

Konkret gewährt das Land NRW dem örtlichen Jugendamt auf der Grundlage einer zum 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr vorzulegenden verbindlichen Mitteilung für jedes Kind, das in einer im Bezirk des Jugendamtes nach dem KiBiz geförderten Kindertageseinrichtung eines berechtigten Trägers betreut werden soll, einen pauschalierten Zuschuss.

 

Die entsprechende verbindliche Meldung zum 15.03. eines jeden Jahres erfolgt aufgrund der Entscheidung der örtlichen Jugendhilfeplanung, welche der möglichen Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in einer Einrichtung angeboten werden. Der Jugendhilfeplanung kommt damit der entscheidende steuernde Faktor zu. Eine Einschränkung ist nur in soweit gegeben, dass für den schrittweisen Ausbau von Plätzen für unter dreijährige Kinder unter Berücksichtigung der in der Anlage zum KiBiz genannten Planungsdaten vom Land durch das Haushaltsgesetz jährliche Höchstgrenzen festgelegt werden können. Eine derartige Beschränkung liegt für Leverkusen derzeit nicht vor.

 

In Abstimmung mit den freien Trägern von Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen sind die in der Anlage aufgezeigten Betreuungsplätze für das am 01.08.10 beginnende Kindergartenjahr 2010/2011 festgelegt worden. Hinsichtlich der Berücksichtigung von Kindern im Alter von unter drei Jahren in der Betreuungsgruppenform I, hier sind bei einer Gruppenstärke von 20 Kindern mindestens 4, maximal 6 Kinder im Alter von unter 3 Jahren zulässig, ist wie im Vorjahr ein rechnerisches Mittel von 5 Betreuungsplätzen eingeflossen. 

 

Die weitere Umsetzung in personeller und finanzieller Hinsicht erfolgt umgehend nach Vorliegen der entsprechenden Genehmigung des Landesjugendamtes für das Kindergartenjahr 2010/2011.