Beschlussentwurf:
Für das Kindergartenjahr 2010/2011 werden die in der Anlage aufgezeigten Betreuungsplätze in den Tageseinrichtungen für Kinder an das Landesjugendamt beim Landschaftsverband Rheinland als Grundlage für die Landesförderung nach dem Kinderbildungsgesetz gemeldet.
gezeichnet:
Adomat
Begründung:
Mit dem vom Landtag
Nordrhein-Westfalen am 30.10.07 verabschiedeten Gesetz zur frühen Bildung und
Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) ist die Bildung, Förderung
und Betreuung der Kinder sowie damit einhergehend die Finanzierung der Tageseinrichtungen
für Kinder mit Beginn des Kindergartenjahres 2008/2009 dergestalt auf eine neue
Grundlage gestellt worden, dass ab dem 01.08.08 das Land den Betrieb der
Tageseinrichtungen anhand vorgegebener Kindpauschalen im Rahmen von drei
Gruppenformen fördert, und zwar
Gruppenform I:
Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung
Gruppenform II:
Kinder im Alter von unter drei Jahren
Gruppenform III:
Kinder im Alter von drei Jahren und älter,
mit jeweils
möglichen drei wöchentlichen Betreuungszeiten (25, 35 und 45 Stunden).
Konkret gewährt das
Land NRW dem örtlichen Jugendamt auf der Grundlage einer zum 15. März für das
im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr vorzulegenden
verbindlichen Mitteilung für jedes Kind, das in einer im Bezirk des Jugendamtes
nach dem KiBiz geförderten Kindertageseinrichtung eines berechtigten Trägers
betreut werden soll, einen pauschalierten Zuschuss.
Die entsprechende
verbindliche Meldung zum 15.03. eines jeden Jahres erfolgt aufgrund der
Entscheidung der örtlichen Jugendhilfeplanung, welche der möglichen
Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in einer Einrichtung angeboten werden.
Der Jugendhilfeplanung kommt damit der entscheidende steuernde Faktor zu. Eine
Einschränkung ist nur in soweit gegeben, dass für den schrittweisen Ausbau von
Plätzen für unter dreijährige Kinder unter Berücksichtigung der in der Anlage
zum KiBiz genannten Planungsdaten vom Land durch das Haushaltsgesetz jährliche
Höchstgrenzen festgelegt werden können. Eine derartige Beschränkung liegt für
Leverkusen derzeit nicht vor.
In Abstimmung mit
den freien Trägern von Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen sind die in
der Anlage aufgezeigten Betreuungsplätze für das am 01.08.10 beginnende
Kindergartenjahr 2010/2011 festgelegt worden. Hinsichtlich der Berücksichtigung
von Kindern im Alter von unter drei Jahren in der Betreuungsgruppenform I, hier
sind bei einer Gruppenstärke von 20 Kindern mindestens 4, maximal 6 Kinder im
Alter von unter 3 Jahren zulässig, ist wie im Vorjahr ein rechnerisches Mittel
von 5 Betreuungsplätzen eingeflossen.
Die weitere
Umsetzung in personeller und finanzieller Hinsicht erfolgt umgehend nach
Vorliegen der entsprechenden Genehmigung des Landesjugendamtes für das
Kindergartenjahr 2010/2011.