Beschlussentwurf:
1. Der Zuschuss an die Westdeutsche Sinfonia Leverkusen (WSL) darf in der Größenordnung (bis maximal 25.000 €) erhöht werden, die der zweckgebundenen Mehreinnahme durch die Preiserhöhung entspricht.
2. Dem Programmentwurf wird zugestimmt.
3. Verträge können bis zu einem Gesamtvolumen von 603.000 € in 2014 und ebenso in 2015 abgeschlossen werden, sofern Drittmittel zur Verfügung stehen oder entsprechende vertragliche Zusicherungen vorliegen.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Zu 1.:
Die
Grundfinanzierung der WSL ist ab der nächsten Spielzeit nicht mehr hinreichend,
um den Orchesterbetrieb aufrecht zu erhalten. Alternative Finanzierungen über
Spenden und Sponsoring sowie vielfältige Bemühungen von Politik, Wirtschaft und
Verwaltung konnten leider nicht erreichen, die erforderlichen Mittel (es werden
pro Jahr 25.000 € zusätzlich benötigt) aufzubringen.
Bei einer
angenommenen durchschnittlichen Besucherzahl analog der letzten 2 Jahre würden
durch die zweckgebundene Preiserhöhung rd. 25.000 € Mehreinnahmen erzielt. Auf
diese Weise wird gewährleistet, dass die zusätzlichen benötigten Mittel nicht
durch allgemeine Haushaltsmittel, sondern durch die Besucherinnen und Besucher
der Veranstaltungsreihe finanziert werden. Das Risiko einer möglichen
Unterdeckung liegt nicht bei der KulturStadtLev.
Kalkulationsvarianten
der Mehreinnahme:
a. pauschal
10 € pro Karte =
25.000 € bei 625 zahlenden Besucherinnen und Besuchern
Preisgruppe (PG) |
Erhöhung |
Eintrittspreis |
Eintrittspreis |
Eintrittspreis |
625 Zahler |
PG 1 (35%) |
10,00 € |
37,50 € |
24,75 € |
27,50 € |
2.187,50 € |
PG 2 (28%) |
10,00 € |
34,50 € |
23,25 € |
24,50 € |
1.750,00 € |
PG 3 (19%) |
10,00 € |
29,50 € |
20,75 € |
19,50 € |
1.187,50 € |
PG 4 (18%) |
10,00 € |
22,50 € |
17,25 € |
12,50 € |
1.125,00 € |
GESAMT pro Konzert |
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6.250,00 € |
GESAMT pro Spielzeit |
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25.000,00 € |
b. gestaffelte
Preiserhöhungen
Variante 1:
Preisgruppe (PG) |
Erhöhung |
Eintrittspreis |
Eintrittspreis |
Eintrittspreis |
625 Zahler |
PG 1 (35%) |
11,50 € |
39,00 € |
26,25 € |
27,50 € |
2.515,63 € |
PG 2 (28%) |
10,50 € |
35,00 € |
23,75 € |
24,50 € |
1.837,50 € |
PG 3 (19%) |
9,00 € |
28,50 € |
19,75 € |
19,50 € |
1.068,75 € |
PG 4 (18%) |
7,00 € |
19,50 € |
14,25 € |
12,50 € |
787,50 € |
GESAMT pro Konzert |
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6.209,38 € |
GESAMT pro Spielzeit |
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24.837,52 € |
Variante 2:
Preisgruppe (PG) |
Erhöhung |
Eintrittspreis |
Eintrittspreis |
Eintrittspreis |
625 Zahler |
PG 1 (35%) |
12,00 € |
39,50 € |
26,75 € |
27,50 € |
2.625,00 € |
PG 2 (28%) |
10,50 € |
35,00 € |
23,75 € |
24,50 € |
1.837,50 € |
PG 3 (19%) |
8,50 € |
28,00 € |
19,25 € |
19,50 € |
1.009,38 € |
PG 4 (18%) |
6,50 € |
19,00 € |
13,75 € |
12,50 € |
731,25 € |
GESAMT pro Konzert |
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6.203,13 € |
GESAMT pro Spielzeit |
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24.812,52 € |
Variante 3:
(ggf. alternative
Preismodelle)
Zu 2.:
Die KSL bittet um Zustimmung für das in der Anlage vorgelegte Programm.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2706/2014
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Horst A. Scholz, 416, Tel.
4111
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Programm des Teilbetriebes FORUM für die Spielzeit 2014/2015.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Wie im Beschlussentwurf unter 1. und 3. beschrieben.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Wie im Beschlussentwurf unter 1. und 3. beschrieben.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der besonderen Dringlichkeit:
Die finanziellen Rahmenbedingungen, ohne die die Planung der Veranstaltungen nicht möglich ist, können erst in der Sondersitzung des BKSL definiert und beschlossen werden.
Hinweis des
Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:
Die Vorlage ist im Zusammenhang mit dem Antrag Nr. 2705/2014
Programmplanungen des
Teilbetriebes FORUM für die Spielzeit 2014/2015
zu beraten.