Beschlussentwurf:

 

1.      Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ersatzbeschaffung von Spielgeräten auf den Spielplätzen Wittenbergstraße, Else-Lasker-Schüler-Straße, Kaiserplatz und Am Stadtpark zu. Die Mittelfreigabe wird erteilt. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt der Freigabe der erforderlichen Haushaltsmittel.

 

2.      Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ersatzbeschaffung von Spielgeräten auf den Spielplätzen Grünzug Pommernstraße und Maashofstraße/Rolandstraße zu. Die Mittelfreigabe wird erteilt. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt der Freigabe der erforderlichen Haushaltsmittel.

 

3.      Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ersatzbeschaffung von Spielgeräten auf dem Spielplatz Freiburger Straße/Am Telegraf zu. Die Mittelfreigabe wird erteilt. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt der Freigabe der erforderlichen Haushaltsmittel.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Im Haushaltsjahr 2014 stehen 50.000 Euro für die Ersatzbeschaffung von Spielgeräten zur Verfügung.

 

Der vordringliche Bedarf wird von der Verwaltung in diesem Jahr auf folgenden Spielplätzen gesehen:

 

Stadtbezirk I:              Wittenbergstraße, Else-Lasker-Schüler-Straße, Kaiserplatz,

Am Stadtpark

Stadtbezirk II: Grünzug Pommernstraße, Maashofstraße/Rolandstraße

Stadtbezirk III:            Freiburger Straße/Am Telegraf

 

Zwar stehen - zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage - an allen Standorten noch Altgeräte oder Reste davon. Die Altgeräte sind jedoch abgängig und werden in den nächsten Woche und Monaten aus Sicherheitsgründen nach und nach abgebaut.

 

Die Gesamtkosten betragen nach Kostenschätzung 49.879,60 € inkl. Lieferung und Montage vor Ort.

 

Die geplanten Spieleinrichtungen können, zumindest teilweise und evtl. mit Hilfestellung, auch von behinderten Kindern genutzt werden.

 

Bestandteil dieser Vorlage sind zu jedem Spielplatz ältere Fotos der aktuellen Ausstattung (nicht der aktuellen Situation!) und Kopien aus Spielgerätekatalogen, welche die Art des für die Ersatzbeschaffung vorgesehenen Gerätes beispielhaft wiedergeben. Nach erfolgter Beschlussfassung werden zunächst produktneutral vergleichbare Angebote eingeholt. Mit der Aufstellung der neuen Spielgeräte ist dann, nicht zuletzt wegen der erheblichen Lieferfristen, in den Sommermonaten zu rechnen.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2711/2014

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: H. Katein, 67, 6735

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Bei der Ersatzbeschaffung handelt es sich um eine investive Maßnahme. Die zu beschaffenden Spielgeräte stellen den Ersatz für ausgefallene Primärausstattung des jeweiligen Spielplatzes dar. Ohne diese Primärausstattung verlieren die jeweiligen Spielplätze weitestgehend ihre Funktion.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

50.000 €

Finanzstelle 67001305012002 -Ersatzbeschaffung von Spielgeräten auf Spielplätzen

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

kalk. Abschreibung 6.250 €/p.a.

kalk. Verzinsung 1.688 €/p.a.

 

Da lediglich ein Austausch der Ausstattung stattfindet, ist mit keinen kalkulierbaren Veränderungen hinsichtlich des Unterhaltungsaufwandes zu rechnen.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine