Betreff
Ausbau Elberfelder Straße zwischen Hauptstraße und privater Verbindung zur Barmer Straße
Vorlage
2717/2014
Aktenzeichen
pr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Planung zum Ausbau der Elberfelder Straße zwischen Hauptstraße und der privaten Verbindung (Bayer AG) zur Barmer Straße wird zugestimmt.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Ausgangssituation

 

Die Elberfelder Straße soll zwischen Hauptstraße und der privaten, sich im Eigentum der Bayer AG befindlichen, Verbindung zur Barmer Straße ausgebaut werden. Es handelt sich um eine ca. 115 m lange Erschließungsanlage, deren erschlossene Grundstücke bebaut sind oder als Parkfläche genutzt werden. Der Zustand der Straße ist insgesamt unbefriedigend, die Fahrbahn und Teile des Gehweges sind größtenteils in einem schlechten Zustand.

Der Ausbau der Straße erfolgt in Abstimmung mit den Fachbereichen Straßenverkehr, Stadtplanung, Stadtgrün und der Bayer AG als einzigem Anlieger.

 

Beteiligung Bayer AG

 

Die Bayer AG ist alleiniger Anlieger der Straße. Mit der Bayer Real Estate GmbH (BRE) als Immobiliendienstleister der Bayer AG wurde Kontakt aufgenommen. An der Elberfelder Straße vor dem Elberfelder Haus befindet sich ein Parkplatz, der im Besitz von BRE ist (siehe Lageplan). Dieser Parkplatz ist in einem sehr schlechten Zustand. Es wurde BRE vorgeschlagen, den Parkplatz im Zuge des städtischen Ausbaus der Straße, auf Kosten von BRE, mit auszubauen. Eine abschließende Entscheidung diesbezüglich wurde seitens BRE noch nicht getroffen. Eine Berücksichtigung des Ausbaus des Parkplatzes ist bis zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch möglich.

 

Ausführungsplanung

 

Wesentliche Planungsmerkmale:

 

  • Ausbaulänge ca. 115 m, Fahrbahnbreite 5 m, Gehwegbreite ca. 1,50 m
  • Der Gehweg auf der Ostseite wird neu angelegt. Der Gehweg auf der Westseite ist teils noch in einem guten Zustand, er wird daher nur teilweise ausgebaut.
  • Straßenoberfläche in Asphaltbeton
  • Ausbau im so genannten Trennprinzip
    Die Gehwege bleiben somit mit einem Hochbord von der Fahrbahn getrennt.
  • Eine Straßenbeleuchtung ist vorhanden. Die vorhandene Freileitung über die Straße wird durch Verlegung von Versorgungskabeln ersetzt.
  • Das Oberflächenwasser der Straße wird über Sinkkästen und eine entsprechende Anschlussleitung an das vorhandene Kanalsystem angeschlossen.
  • Die Fahrbahn wird mit einer zweibahnigen Rinne eingefasst.
  • Im Einmündungsbereich zur Hauptstraße wird eine ca. 27 m² große Fläche der vorhandenen Fahrbahn entsiegelt und als Grünfläche angelegt.

 

Kosten und Beiträge

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen einschließlich Straßenentwässerung und Beleuchtung gem. Kostenschätzung ca.100.000 €.

 

Bei dem geplanten Ausbau der Elberfelder Straße handelt es sich um eine Erneuerungsmaßnahme, die für die Grundstückseigentümer, deren Grundstücke durch den Ausbau baulich erschlossen werden, eine Beitragspflicht auslöst. Es fallen Erschließungsbeiträge nach dem Kommunalen Abgabegesetz NRW (KAG) an. Der Erschließungsbeitrag wird mit 70 % (Fahrbahn) und 80 % (Gehwege) der anrechenbaren Baukosten veranschlagt und über einen Verteilungsschlüssel auf die Eigentümer umgelegt. In diesem Fall ist die Bayer AG der einzige Anlieger.

 

Weiterer Ablauf und Vorgehensweise

 

Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung ist folgender Zeitplan vorgesehen:

 

2. Quartal 2014 – Ausschreibung Straßenbau

Sommer 2014   – Ausbau der Straße

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2717/2014

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Prämaßing / 660 / 406-6623

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Straßenausbau der Elberfelder Straße in Leverkusen Wiesdorf

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Öffentliche Verkehrsflächen, Produktgruppe 1205, Maßnahme 66311205021123 Ausbau Elberfelder Straße

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Es fallen Erschließungsbeiträge nach dem Kommunalen Abgabegesetz NRW (KAG) an. Der Erschließungsbeitrag wird für die Fahrbahn mit 70 % und für die Gehwege mit 80 % der anrechenbaren Baukosten veranschlagt.