Betreff
Verkehrssituation in Wiesdorf in der Vorweihnachtszeit und bei Großveranstaltungen
Vorlage
2720/2014
Aktenzeichen
20-01-la
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Den unter Ziff. 2.1. und 2.2. dargestellten Maßnahmen im Bereich der Wöhlerstraße und Oberen Ebene des Europarings wird zugestimmt.

 

2.      Die Verwaltung wird gebeten, im Frühjahr 2015 über die Wirkung dieser Maßnahmen zu berichten.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Märtens

Begründung:

 

1.      Sachverhalt:

 

Seit Herbst 2012 werden im Rahmen einer Projektgruppe zur Verbesserung der Verkehrssituation im Umfeld der Wiesdorfer City im Vorweihnachtsverkehr Maßnahmen erarbeitet, um die im Vorjahr erkannten Schwachstellen unter Berücksichtigung der insgesamt gewonnen Erkenntnisse zu verbessern.

 

Auf dieser Basis wurden durch Beschluss der Bezirksvertretung I vom 01.07.2013 verschiedene Sperrmaßnahmen entlang der Wöhlerstraße sowie der Einsatz einer mobilen Fußgängersignalanlage auf der oberen Ebene des Europarings umgesetzt.

 

Im Ergebnis war festzustellen, dass durch den Einsatz der Signaltechnik keine nennenswerten Verbesserungen im Bereich der Rathenaustraße sowie der nördlichen und südlichen Rampenzufahrten zu verzeichnen waren. Die Verkehrssituation im Bereich der Wöhlerstraße, insbesondere bei der Ausfahrt aus den Parketagen der Rathaus-Galerie war jedoch als eher schlecht zu bewerten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich die Situation auch nicht verbesserte, wenn die Signalanlage ausgeschaltet war. Letztlich waren das sehr hohe Verkehrsaufkommen sowie die Fahrspurreduzierungen im Bereich der Zufahrt von der Wöhlerstraße auf die „Obere Ebene“ sowie auf der „Oberen Ebene“ selber für die Rückstaus verantwortlich.

 

Zusätzlich haben an der Haltestelle am Kinopolis haltende Linienbusse sowie ungeduldige PKW-Fahrer, die widerrechtlich die Busspur genutzt haben, zu einer Verschärfung der Ausfahrtsituation aus der Parkgarage der Rathaus-Galerie beigetragen, obwohl hierfür eine eigene Spur auf der Wöhlerstraße vorgehalten wurde.

 

Die temporären Sperrungen der Linksabbiegemöglichkeiten von der Wöhlerstraße auf den Parkplatz der APCOA sowie in Richtung der Parkgaragenzufahrt „Rathaus-Galerie“ haben sich im Ergebnis bewährt, führten allerdings zum Unmut der Autofahrer, weil sie zu unterschiedlichen Uhrzeiten vollzogen wurden, also keine Verlässlichkeit in Bezug auf eine mögliche alternative Anfahrroute gegeben war.

 

Die temporäre Schaltung der Fußgänger-Lichtsignalanlage in Höhe des Kaufhofs auf ein festes Umlaufprogramm hat sich zudem positiv auf den Verkehrsabfluss auf der Wöhlerstraße ausgewirkt. Die Maßnahme wird daher auch zukünftig in der Vorweihnachtszeit beibehalten.

 

 

2.      Zukünftig vorgesehene Maßnahmen:

 

2.1.           Wöhlerstraße:

 

2.1.1.     Die Linksabbiegemöglichkeit zum APCOA-Parkplatz in Höhe der Pflegeresidenz wird mit Beginn des Weihnachtsmarktes bis einschließlich Heiligabend sowie ggfs. nach Weihnachten für die restliche Zeit des Weihnachtsmarktes dauerhaft gesperrt. Diese Maßnahme wird auch bei anderen Großveranstaltungen in Wiesdorf von Freitag-Mittag bis Montag-Vormittag umgesetzt.

 

2.1.2.     Die Linksabbiegemöglichkeit zum Kinopolis bzw. zur Rathaus-Galerie wird für die Dauer des Weihnachtsmarktes montags ab ca. 10 Uhr bis zum späten Samstag-Nachmittag durchgehend gesperrt. Diese Maßnahme wird auch bei anderen Großveranstaltungen in Wiesdorf am Wochenende bedarfsorientiert von Samstag-Vormittag (in Ausnahmefällen auch von Freitag-Mittag) bis Montag-Vormittag umgesetzt.

 

2.1.3.     Die Haltestelle am Kinopolis auf der Wöhlerstraße wird während des Weihnachtsmarktes in westliche Richtung vor die Zufahrt zur Rathaus-Galerie verlegt, so dass den Fahrzeugen, die aus den Parketagen der Rathaus-Galerie ausfahren, eine ungehinderte Einfahrt auf die Wöhlerstraße ermöglicht wird.

 

Gleichzeitig wird durch die haltenden Linienbusse das widerrechtliche Befahren der Busspur in Richtung der „Oberen Ebene“ deutlich reduziert.

 

2.2.           Obere Ebene des Europarings

 

2.2.1.     Im Bereich der Überquerungshilfen werden keine Lichtsignalanlagen aufgestellt.

 

2.2.2.     Die vor Jahren im Bereich der Westseite angelegte und mit Findlingen gesicherte Sperrfläche wird versuchsweise beseitigt, um die Anzahl der Fahrbahnreduzierungen und die damit verbundenen Einfädelungsvorgänge zu minimieren. So besteht dann die Möglichkeit, zweispurig in die Umfahrung der Oberen Ebene einzufahren.

 

Die vorgenannte Sperrfläche wurde zur Reduzierung von Unfallhäufigkeiten im Bereich der Umfahrung bzw. der Einfädelung von der östlichen Rampe kommend eingerichtet. Mittlerweile wurden im Bereich der Rampenzufahrt weitere Sicherungsmaßnahmen, wie zum Beispiel die Installation der sog. Kölner Teller vorgenommen, die ggfs. zur Beibehaltung des derzeitigen Unfallniveaus ausreichend sind.

 

Damit sich die Verkehrsteilnehmer frühzeitig an die geänderte Verkehrsführung gewöhnen, soll diese Maßnahme bereits in den Sommerferien 2014 umgesetzt werden.

 

Die Verwaltung wird in gewohnter Weise im Frühjahr 2015 über die gewonnen Erkenntnisse sowie die zukünftig vorgesehenen Maßnahmen berichten.

 

Die weiteren, durch separaten Beschluss festgelegten Sperrmaßnahmen im Bereich der Dhünnstraße bleiben von dieser Vorlage unberührt.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2720/2014

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Bremer, Tel. 3660

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Verbesserung der Verkehrssituation in Wiesdorf in der Vorweihnachtszeit. Es handelt sich hierbei um eine den Straßenverkehrsbehörden nach § 45 StVO zugewiesene Pflichtaufgabe (Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses). Eine Realisierung ist daher auch unter den Vorgaben des § 82 GO zulässig.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)

             

Die Umsetzung der Sperrmaßnahmen wird ca. 2000 € p.a. kosten.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)