Betreff
Satzung zur 2. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Leverkusen vom 26.10.2009
Vorlage
2730/2014
Aktenzeichen
011-10-07-mo/kr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die als Anlage zur Vorlage beigefügte Satzung zur 2. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Leverkusen vom 26.10.2009.  

 

gezeichnet:

                                                           In Vertretung                         In Vertretung

Buchhorn                                           Märtens                                             Deppe

Begründung:

 

Der Rat hat am 07.04.2014 auf Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Die Unabhängigen beschlossen, dass über die Entfernung von Bäumen, Gebüschen, Sträuchern und Hecken auf einer Fläche von mehr als 200 qm zukünftig die Bezirksvertretungen entscheiden. Aufgrund dieser Neuregelung ist eine Ergänzung des § 10 der Hauptsatzung der Stadt Leverkusen erforderlich. 

 

Zur Verdeutlichung was gemeint ist, sollte hinter dem Text „…die Entfernung von Bäumen, Gebüsch, Sträuchern und Hecken auf einer Fläche von mehr als 200 qm …“ in Klammern ergänzt werden „(flächenmäßige Rodung/Kahlschlag)“.

 

Hierdurch wird deutlich, dass es bei dem neu geregelten Fall einer Entscheidungszuständigkeit der Bezirksvertretungen nicht nur um eine Durchforstung größerer Flächen geht, sondern um das komplette Freiräumen einer Fläche von über 200 qm von waldähnlichem Bewuchs.

 

Diese neue Entscheidungskompetenz der Bezirksvertretungen bezieht sich auf alle Zuständigkeiten der Stadt in Bezug auf Rodungen auf Flächen von mehr als 200 qm, die bisher als Geschäft der laufenden Verwaltung abgewickelt wurden. Dazu zählen Maßnahmen auf stadteigenen Grundstücken jeglicher Art (z. B. unbebaute Grundstücke, Parkanlagen etc.) sowie solche auf Privatgrundstücken, zu denen die Stadt eine Genehmigung erteilen muss (z. B. beantragte Rodungen, Kahlschläge in Landschaftsschutzgebieten).

 

Nicht hierunter fallen flächenmäßige Beseitigungen von Bäumen, Gebüsch, Sträuchern und Hecken auf privatem Gelände, die nicht genehmigungspflichtig sind, sowie Maßnahmen, die im Rahmen des durch den Förster aufzustellenden Forstwirtschaftsplans umgesetzt werden.

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Vorlage wurde kurzfristig nach der Ratssitzung am 07.04.14 erstellt.

Die erforderlichen Mitzeichnungen konnten erst zum Nachtragstermin eingeholt werden.