Betreff
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Vorlage
2736/2014
Aktenzeichen
hi
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.         Für die Gewährung und Durchführung ambulanter Hilfen zur Erziehung (§§ 27 bis 31, 35, 41 SGB VIII) geben die in der Anlage 1 beschriebenen Leitlinien (Qualitätsmerkmale) einen verbindlichen Handlungsrahmen vor.

 

2.         Die Verwaltung wird ausschließlich mit Trägern der freien Jugendhilfe und anderen Anbietern Leistungs- und Entgeltvereinbarungen abschließen, die die Voraussetzungen nach den Grundsätzen über die Leistungsgewährung und -erbringung nach Anlage 2 erfüllen.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

Begründung:

 

Im Rahmen der sozialraumorientierten Jugendhilfe wurden 2003 mit dem Caritasverband, der Katholischen Jugendagentur (ehemals Kath. Jugendwerke), der Arbeiterwohlfahrt, den Sozialdiensten Katholischer Frauen und Männer, dem Diakonischen Werk und Netzwerk Vereinbarungen über die Bildung von Familienzentren / Jugendhilfestationen abgeschlossen (Vorlage Nr. KJ 85/15 TA).

 

Diese Vereinbarungen liefen erstmalig zum 31.12.2007 aus, wurden um ein weiteres Jahr verlängert und in 2009 durch entsprechend überarbeitete Vereinbarungen mit einer Laufzeit von fünf Jahren ersetzt.

 

Die seit 2009 geltenden Vereinbarungen haben sich bewährt und sollen in modifizierter Weise für einen Zeitraum von fünf Jahren (01.07.2014 – 30.06.2019) fortgesetzt werden.

Die bisherige Regelung, feste Stundenkontingente als Grundsicherung zur besseren finanziellen Absicherung der Träger vorzuhalten, kann entfallen.

Die Auswertungen haben gezeigt, dass 85% aller in Leverkusen erbrachten ambulanten Hilfen durch die oben aufgeführten Träger erbracht wurden.

Die Grundsicherungsstunden waren in der Regel bereits zu Beginn des jeweils 2. Quartals eines Jahres eingesetzt.

 

In vorbereitenden Gesprächen mit den bisherigen Vertragspartnern werden die bisherigen Leitlinien beibehalten, die von allen Anbietern ambulanter erzieherischer Hilfen einzuhalten sind, um einen gleichmäßigen qualitativen Standard zu sichern.

 

Mit den Grundsätzen über die Leistungsgewährung und –erbringung werden die Einzelheiten des zukünftigen Verfahrens festgelegt.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2736/2014

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Hillen, 51, 02 14/4 06-51 00

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Pflichtaufgabe nach §§ 27 ff. SGB VIII

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Innenauftrag 510006150103

Sachkonto: 533500

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)