Betreff
Zeitweilige Sperrung der Straße Alt Steinbücheler Weg zum Schutz der Steinkäuze
Vorlage
2737/2014
Aktenzeichen
60-krü
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der zeitweiligen Sperrung
der Straße Alt Steinbücheler Weg für die Dauer von sechs Wochen - voraussichtlich in der Zeit zwischen dem 15. Juni und dem 31. Juli 2014 sowie in einem gleichen Zeitraum in den Folgejahren - zum Schutz der dort ansässigen Steinkäuze während der Brutzeit zu.

 

gezeichnet:

In Vertretung

 

 

 

Deppe

Begründung:

 

In den Obstwiesen im Bereich der Lichtenburg leben noch einige wenige Brutpaare des selten gewordenen Steinkauzes in Leverkusen. Wie alle Eulen ist der Steinkauz nach dem Bundesnaturschutzgesetz ganz besonders geschützt und darf am Brutplatz nicht gestört werden, damit die Nachkommen unbeschadet aufgezogen werden können.

 

Der Alt Steinbücheler Weg ist nach den aktuellen Ausweisungen der Straßenverkehrsordnung derzeit nur für Anlieger befahrbar. Zum Schutz der Jungbrut des Steinkauzes soll erstmals in 2014 und in den Folgejahren eine ca. 6-wöchige Sperrung des Alt Steinbücheler Weges angeordnet werden. Die Sperrung wird voraussichtlich in einem Zeitrahmen ab dem 15. Juni bis Ende Juli 2014 erfolgen. Dieser Zeitraum hängt jedoch auch von den Temperaturen und der genauen Brutzeit der Steinkäuze ab und kann sich um einige Tage in jedem Jahr verschieben.

 

Verkehrszählungen des Fachbereichs Straßenverkehr aus dem Frühjahr 2013 haben lediglich eine Belastung von ca. 70 Fahrzeugen pro Tag und Fahrtrichtung ergeben, so dass der betroffene Personenkreis überschaubar ist.

Die Anwohner der Straße Alt Steinbücheler Weg werden in einem Anschreiben über die geplante Sperrung informiert. Sie können ihre Häuser mit einem kleinen Umweg über die Straße An der Lichtenburg und Am Steinberg zum Krummen Weg problemlos erreichen.

 

Es ist gewährleistet, dass die Sperrung erst einige Meter hinter dem letzten Haus am Alt Steinbücheler Weg erfolgt und dass, aus der Fahrtrichtung vom Krummen Weg kommend, auch die notwendigen Versorgungsfahrten der EVL zum Trafohäuschen gewährleistet sind. Die Müllabfuhr wird durch die AVEA im bisherigen Rahmen erfolgen. Da ein Wenden im Straßenbereich für die großen Fahrzeuge nicht möglich ist, werden die Fahrer die Sperrpfosten herausnehmen und den Straßenverlauf mit äußerster Vorsicht während der Brutzeit befahren.

 

In der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 06.02.2014 ist die Bezirksvertretung dem Beschluss des Bau- und Planungsausschusses zum Bebauungsplan Nr. 183/III „Lichtenburg-Nord“ unter der Maßgabe beigetreten, dass sie vor einer straßenrechtlichen Beschränkung des Nutzerkreises des Alt Steinbücheler Weges auf die ausschließliche Nutzung durch landwirtschaftlichen Verkehr beteiligt wird. Daher ist die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III auch bei einer befristeten Sperrung der Straße zum Schutz des Steinkauzes zu beteiligen.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2737/2014

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Alfred Görlich, 406 – 88 53

 

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Einmalige Kosten in Höhe von ca. 2500 € (6-8 Steckpoller und einer zweiseitigen Sackgassenbeschilderung)

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

ca. 350 € für das Aufstellen und Entfernen der Beschilderung

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)