- Durchführung des Projektes "Mädchen-Handwerk" im Jugend- und Bürgerhaus Schöne Aussicht
Beschlussentwurf:
Für die Durchführung des Projektes „Mädchen-Handwerk“ wird – vorbehaltlich der Freigabe entsprechender Haushaltsmittel durch die Bezirksregierung Köln – dem Jugend- und Bürgerhaus „Schöne Aussicht“ ein Betrag in Höhe von 2.750,- € gezahlt.
Nach Beendigung der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Mit Antrag vom 24.02.2014 bittet das Jugend- und Bürgerhaus „Schöne Aussicht“ um Förderung des Projektes „Mädchen-Handwerk“ in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil Lützenkirchen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2738/2014
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner Herr Nimtz/ Fachbereich 51-514/ Telefon: 51 90
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Durchführung des Projektes „Mädchen-Handwerk“ im Jugend- und Bürgerhaus Schöne Aussicht.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Innenauftrag: 510006100102
Produkt: 061001
Produktgruppe: 0610
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Fördermittel in Gesamthöhe von 2.750,- €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)