Betreff
Bebauungsplan Nr. 185/I "An der Lehmkuhle"
- Aufstellungsbeschluss (beschleunigtes Verfahren)
Vorlage
0245/2009
Aktenzeichen
613.185/I-he
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.                  Für das grob umschriebene Gebiet im Bereich der Straße „An der Lehmkuhle“ und den hinteren Grundstücksbereichen der Stephan-Lochner-Straße ist ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke Nr. 586 (teilw.), 588, 590, 591, 592, 593, 606, 607, 608 und 609 der Gemarkung Hitdorf, Flur 15. Die genaue Abgrenzung ist im Plan gemäß Anlage 2 dargestellt.

 

2.                  Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB.

 

3.                  Der Bebauungsplanentwurf für die Offenlage soll auf Grundlage der Anlagen 3 und 5 (Vorentwurf, Begründung) entwickelt werden.

 

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a BauGB

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.

 

gezeichnet:                                                                                                  

Mues

 

Bestandteile dieser Vorlage sind folgende Anlagen:

 

Anlage 1       Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 184/I

Anlage 2       Lageplan

Anlage 3       Städtebaulicher Vorentwurf

Anlage 4       Bebauungsplanentwurf als Gegenüberstellung Alt - Neu

Anlage 5       Begründung zum Aufstellungsbeschluss

 

 

Erläuterung:

 

Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Bebauungsplans Nr. 109/I „Hitdorf-Nord“, der hier Wohnungsbau in verdichteter Bauweise festsetzt.

 

Für den städtischen Grundstücksteil und für die privaten Grundstücksflächen erfolgte bisher keine vollständige Umsetzung der Planung des seit dem 02.09.1998 rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 109/I. Als Gründe hierfür können zum einen die hohe Dichte der geplanten Bebauung sowie die Festsetzung zur geschlossenen Bauweise angenommen werden. Die Umsetzung von Planungen in geschlossener Bauweise gestaltet sich bei unterschiedlichen Eigentumsverhältnissen als schwierig. Die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 109/I „Hitdorf-Nord“ zur Entwicklung von Bauflächen in verdichteter Bauweise wurden aufgrund der Ende der 80er/Anfang der 90er Jahre vorhandenen Wohnungsnot getroffen. Das städtebauliche Konzept sah für den Bereich an der Straße „An der Lehmkuhle“ einen Quartiersplatz vor, der von Gebäuden für den Geschosswohnungsbau eingefasst wurde (s. Anlage 4). Tatsächlich kam es nicht zu dieser Entwicklung, da auf den ausgewiesenen Baufeldern Einfamilienreihenhäuser errichtet wurden. Diese Einfamilienhausbebauung prägt heute das Umfeld des Plangebiets, so dass es heute städtebaulich nicht sinnvoll erscheint, die noch nicht bebauten Flächen weiterhin für den Geschosswohnungsbau zu reservieren.

 

Nun ist geplant, für diesen Bereich einen neuen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB aufzustellen und die planungsrechtlichen Vorraussetzungen für eine aufgelockerte Wohnbebauung zu schaffen. Entsprechend der vorhandenen Nachfrage für diesen Standort bietet sich hier eine Bebauung mit Einfamilienhäusern an. Insgesamt erfolgt auf Grundlage der vorgeschlagenen Planung eine weniger starke Bebauung mit 8 – 12 Wohneinheiten als der ursprünglich geplanten 12 - 16 Wohneinheiten.

 

Das Verfahren erfolgt als Maßnahme des städtischen Bodenmanagements zur Vermarktung städtischer Flächen. Aus diesem Grunde ist das Projekt vorzuziehen.