- Aufstellungsbeschluss (beschleunigtes Verfahren)
Beschlussentwurf:
1. Für das grob umschriebene Gebiet im Bereich der Straße „An der Lehmkuhle“ und den hinteren Grundstücksbereichen der Stephan-Lochner-Straße ist ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke Nr. 586 (teilw.), 588, 590, 591, 592, 593, 606, 607, 608 und 609 der Gemarkung Hitdorf, Flur 15. Die genaue Abgrenzung ist im Plan gemäß Anlage 2 dargestellt.
2. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB.
3.
Der
Bebauungsplanentwurf für die Offenlage soll auf Grundlage der Anlagen 3 und 5 (Vorentwurf, Begründung) entwickelt werden.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a BauGB
Die
Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.
gezeichnet:
Mues
Bestandteile dieser Vorlage sind folgende Anlagen:
Anlage 1 Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 184/I
Anlage 2 Lageplan
Anlage 3 Städtebaulicher Vorentwurf
Anlage 4 Bebauungsplanentwurf als Gegenüberstellung Alt - Neu
Anlage 5 Begründung zum Aufstellungsbeschluss
Erläuterung:
Das Plangebiet befindet sich innerhalb des
Bebauungsplans Nr. 109/I „Hitdorf-Nord“, der hier Wohnungsbau in verdichteter
Bauweise festsetzt.
Für den städtischen Grundstücksteil und für
die privaten Grundstücksflächen erfolgte bisher keine vollständige Umsetzung
der Planung des seit dem 02.09.1998 rechtsverbindlichen Bebauungsplans
Nr. 109/I. Als Gründe hierfür können zum einen die hohe Dichte der geplanten
Bebauung sowie die Festsetzung zur geschlossenen Bauweise angenommen werden.
Die Umsetzung von Planungen in geschlossener Bauweise gestaltet sich bei
unterschiedlichen Eigentumsverhältnissen als schwierig. Die
Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 109/I „Hitdorf-Nord“ zur Entwicklung von
Bauflächen in verdichteter Bauweise wurden aufgrund der Ende der 80er/Anfang
der 90er Jahre vorhandenen Wohnungsnot getroffen. Das städtebauliche Konzept
sah für den Bereich an der Straße „An der Lehmkuhle“ einen Quartiersplatz vor,
der von Gebäuden für den Geschosswohnungsbau eingefasst wurde (s. Anlage 4).
Tatsächlich kam es nicht zu dieser Entwicklung, da auf den ausgewiesenen
Baufeldern Einfamilienreihenhäuser errichtet wurden. Diese
Einfamilienhausbebauung prägt heute das Umfeld des Plangebiets, so dass es
heute städtebaulich nicht sinnvoll erscheint, die noch nicht bebauten Flächen
weiterhin für den Geschosswohnungsbau zu reservieren.
Nun ist geplant, für diesen Bereich einen
neuen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB aufzustellen
und die planungsrechtlichen Vorraussetzungen für eine aufgelockerte
Wohnbebauung zu schaffen. Entsprechend der vorhandenen Nachfrage für diesen
Standort bietet sich hier eine Bebauung mit Einfamilienhäusern an. Insgesamt
erfolgt auf Grundlage der vorgeschlagenen Planung eine weniger starke Bebauung mit
8 – 12 Wohneinheiten als der ursprünglich geplanten 12 - 16 Wohneinheiten.
Das Verfahren erfolgt als Maßnahme des
städtischen Bodenmanagements zur Vermarktung städtischer Flächen. Aus diesem
Grunde ist das Projekt vorzuziehen.